Für Großanleger und Asset Manager DVFA entwickelt Leitlinien der treuhänderischen Verantwortung

Blick auf das Frankfurter Finanzzentrum mit dem Commerzbank-Tower rechts im Bild: Der in Frankfurt ansässige Analystenverband DVFA hat Leitlinien für treuhänderische Verantwortung entwickelt.

Blick auf das Frankfurter Finanzzentrum mit dem Commerzbank-Tower rechts im Bild: Der in Frankfurt ansässige Analystenverband DVFA hat Leitlinien für treuhänderische Verantwortung entwickelt. Foto: imago images / Hannelore Förster

Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) widmet sich verstärkt dem Thema der treuhänderischen Verantwortung. Unter der Federführung der DVFA-Kommission Corporate Governance & Stewardship hat der Verband gemeinsam mit Wissenschaftlern, Stimmrechtsspezialisten, institutionellen Anlegern, Emittenten, Aktienrechtsexperten und Wirtschaftsprüfern sogenannte Stewardship-Leitlinien ausgearbeitet und nun auch verabschiedet. 

Wie die DVFA in einer Mitteilung erläutert, haben institutionelle Investoren und Asset Manager als Vermögenstreuhänder die Verantwortung, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln und auf die Unternehmen, in die sie investieren, zum Wohle aller Interessengruppen einzuwirken. Mehr noch: Großanleger, die das von der Europäischen Union propagierte Bekenntnis zu nachhaltiger Finanzwirtschaft unterstützen, wollen damit positive Effekte für Umwelt und Gesellschaft erzielen. Ein fundierter Investorendialog und der Einsatz von Stimmrechten sind nach Einschätzung der DVFA „wesentliche Mitwirkungselemente“. 

International habe sich für dieses erweiterte Verständnis von treuhänderischer Verantwortung der Begriff „Stewardship“ etabliert, erläutert die DVFA. In vielen Ländern seien Stewardship Codes als Orientierungsrahmen für institutionelle Investoren und Asset Manager zum Standard geworden. In Deutschland gebe es bisher allerdings keine gezielte Betrachtung von Stewardship, so der Fachverband weiter. Gleichzeitig konkretisiere die Ende 2019 durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in deutsches Recht umgesetzte EU-Aktionärsrechterichtlinie diese Anforderungen an in Deutschland tätige Vermögenstreuhänder.

Vor diesem Hintergrund hat der Fachverband Stewardship-Leitlinien verabschiedet. Sie sollen den Mitgliedern der DVFA Orientierung geben und „einen Beitrag zur Entwicklung von anspruchsvollen Standards für alle professionellen Finanzmarktakteure leisten“. Die vollständigen Stewardship-Leitlinien der DVFA und mehr zu diesem Thema finden Sie hier

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