Entwurf für Banken, Versicherungen, KVGen Bafin veröffentlicht Merkblatt für Nachhaltigkeitsrisiken

Felix Hufeld ist Präsident der Bafin.

Felix Hufeld ist Präsident der Bafin. Foto: Bafin

Die Bafin hat ihren angekündigten Entwurf eines Merkblatts für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zur Konsultation gestellt. Der sektorübergreifende Leitfaden umfasst in der aktuellen Fassung 33 Seiten und soll den von der Bafin beaufsichtigten Unternehmen Orientierung im Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema „Nachhaltigkeitsrisiken“ geben.

Die Bafin stuft das Merkblatt als „Kompendium von Good-Practices“ ein. Sie schlägt vor, dass der Leitfaden unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips in den beaufsichtigten Unternehmen genutzt wird.

Das Prinzip der Proportionalität zieht sich als allgemeiner Grundsatz quer durch das gesamte Aufsichtsrecht. Es bestimmt, wie Anforderungen der Aufsicht im Einzelfall erfüllt werden müssen: risikobezogen.

Nach Einschätzung der Bafin ist das im Entwurf vorliegende Merkblatt eine sinnvolle Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Und zwar für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen). 

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne des Merkblattes sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. Die Bafin erwartet, dass sich die Adressaten mit den entsprechenden Risiken auseinandersetzen. 

Die Finanzmarktaufseher erhoffen sich Aussagen zur Praxisnähe des Entwurfs. Sie interessieren sich vor allem für mögliche Auswirkungen und Interdependenzen. Einsendeschluss für Kommentare ist der 3. November 2019, 24 Uhr. 

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