Urteil mit Signalwirkung Pensionskasse in Abwicklung muss Nachranggläubigern keine Zinsen zahlen

Schild am Oberlandesgericht in Frankfurt

Schild am Oberlandesgericht in Frankfurt: Eine Pensionskasse in Abwicklung muss Nachranggläubigern keine Zinsen zahlen. Foto: Imago Images / Hartenfelser

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung muss laufende Zinsforderungen aus nachrangigen Schuldverschreibungen während der Zeit ihrer Abwicklung nicht zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt. Das Gericht hat eine Berufung der entsprechenden Nachranggläubiger zurückgewiesen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt aus dem Mai 2021 wurde somit bestätigt.

Wie die Pensionskasse mitteilte, hatte sie im Jahr 2014 nach Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde neue nachrangige Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 10 Millionen Euro und mit einer Laufzeit von 10 Jahren begeben. Wegen der Geschäftslage der Versicherung und der später im Januar 2022 begonnenen Abwicklung hatte sie die im September 2019, September 2020 und September 2021 fälligen Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt rund 1,3 Millionen Euro nicht gezahlt. Zurecht, wie das Oberlandesgericht Frankfurt nun bestätigte.

 

Die Gerichte folgten der Auffassung der Deutschen Steuerberater-Versicherung, dass das Sanierungsverfahren die „nur nachrangige Haftung für Forderungen aus der Anleihe“ auslöst. Deshalb muss die Pensionskasse zum einen die Zinsforderungen nicht zahlen, zum anderen erstreckt sich die nachrangige Haftung auch auf die Forderung des Anleihekapitals, das 2024 fällig wird.

Praktisch bedeutet das, dass, wenn überhaupt, das Nachrangkapital und die aufgelaufenen Zinsen in Höhe von insgesamt rund 12,6 Millionen Euro per Ende 2024 erst nach vollständiger Abwicklung der Pensionskasse gezahlt werden müssen. Da die Pensionskasse aber noch die bestehenden Versicherungsverhältnisse bis zum Tod des letzten Versicherten und unter Umständen auch der Hinterbliebenen erfüllen muss, kann das noch sehr lange dauern. Das Nachrangkapital und aufgelaufene Zinsen sind damit für die Nachranggläubiger bis dahin so gut wie wertlos, während die Deutsche Steuerberater-Versicherung die entsprechenden Beträge bis zur Abwicklung für die Versicherten anlegen kann, um Erträge zu erzielen.

Urteil könnte Signalwirkung für andere Versicherungen und Pensionskassen haben

Das Fachmagazin Versicherungsmonitor (Bezahlschranke) hob im Anschluss an das Urteil dessen Bedeutung hervor – Pensionskassen oder Versicherungen, die in einer ähnlichen Situation stecken würden, könnten das Urteil als „gute Nachricht“ sehen. Auch das Portal Versicherungswirtschaft heute (Bezahlschranke) wertete die Entscheidung als „wichtigen juristischen Sieg“ für die Pensionskasse.

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