Finanzschwaches Vorsorgewerk LG Frankfurt weist Klage von Gläubigern ab

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG (DSV) muss laut Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Aktenzeichen 3-14 O 11/20) die Zinsen aus einer begebenen Nachranganleihe nicht zahlen. Der Grund: Zahlte die Pensionskasse, würde sie damit die Gläubiger der Nachranganleihe besser stellen als die Versicherungsnehmer. Letztere mussten in der Vergangenheit bereits mit Leistungseinbußen zum Erhalt der Pensionskasse beitragen. Weitere Einbußen seien ihnen nicht zuzumuten, so das LG Frankfurt.

Zum Hintergrund: Die DSV hatte im Jahr 2014 Inhaberschuldverschreibungen über insgesamt 10 Millionen Euro zu einem Zinssatz von 4,375 Prozent per anno und einer Laufzeit bis 2024 begeben. Im Jahr 2019 musste die Pensionskasse einen bilanziellen Fehlbetrag in Höhe von 140 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2018 ausgleichen und setzte die laufenden Zinsen an die Nachranggläubiger satzungsgemäß aus.

Im Regelfall müssen Nachranggläubiger erst bei Insolvenz des Schuldners auf ihre Forderungen verzichten. Allerdings sehen sowohl § 314 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie die Satzungen einiger Pensionskassen die Möglichkeit vor, den Versicherungsnehmern bereits vor Eintritt einer Insolvenz weniger Geld auszuzahlen. Genau dies ist im Fall der DSV geschehen. Und damit privilegierte sie die Gläubiger ihrer Nachranganleihe. Dies wiederum widerspricht der Grundidee eines Nachrangdarlehens.

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