Nachfolge-Berater klärt auf Darum sollten Sie sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen

Vater und Sohn im Kinderzimmer

Vater und Sohn im Kinderzimmer: Viele Eltern haben eine falsche Vorstellung davon, wer im Todesfall vom Gericht als Vormund berücksichtigt wird. Foto: Imago Images / Agefotostock

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Jörg Plesse ist Nachfolge-Berater für Unternehmer und vermögende Familien und nebenbei auch Redner und Dozent an verschiedenen Universitäten. In der Episode mit ihm geht es um Erbschaften und darum, dass die richtigen Personen das Geld bekommen, das man im Zweifel hinterlässt.

Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem Tod? Wenn es um das Erbe geht, verlassen sich deshalb viele Menschen auf die gesetzliche Reihenfolge. Dass das schiefgehen kann, zeigt das tragische Beispiel der Familie Ostmann.

„Der Fall ist vor ein paar Jahrzehnten durch die Presse gegangen“, erzählt Nachfolge-Berater Jörg Plesse in der neuen Folge von „Think. Or Sink“ mit DAS-INVESTMENT-Herausgeber Peter Ehlers. „Die Ostman-Gewürze kennt ja sicherlich jeder aus dem Supermarktregal. Die waren zu dem Zeitpunkt Marktführer in Deutschland und Frau Ostmann eine der Hauptgesellschafter. Sie war geschieden und hatte mit ihrem Ex-Mann zwei gemeinsame Töchter. Sie hatte ihren Anwalt aufgefordert, ein Testament zu machen, weil sie verhindern wollte, dass ihr Ex-Mann etwas bekommt. Ihr Anwalt betonte, dass dies gar nicht nötig sei, weil sie rechtskräftig geschieden war.

Doch dann hatte Frau Ostmann einen bedauerlichen Verkehrsunfall, in dessen Folge erst sie und ihre eine Tochter und dann auch die andere Tochter verstarben und dann genau das passierte, was nicht passieren sollte.“

„Das heißt, in dem Moment als Mutter und Tochter starben, ging das Erbe zu 100 Prozent auf die zweite Tochter über, richtig?“, fragt Peter Ehlers.

 

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„Genau. Und die zweite Tochter war ja noch klein und hatte keine eigenen Kinder. Deswegen war ihr Vater, also der Ex-Mann von Frau Ostmann, der nächste Verwandte. Der hat dann als Alleinerbe die Nachfolge angetreten, das gesamte Vermögen geerbt, ist Hauptgesellschafter von Ostmann geworden und hat die Firma verkauft“, erläutert Plesse. „Das hätte man mit einer Änderung des Gesellschaftsvertrags und einem vernünftigen Testament auch sehr gut anders regeln können.“

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