Nachfolge-Berater klärt auf Darum sollten Sie sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen

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Aber wie ist die rechtliche Lage bei minderjährigen Erben generell?

„Da müssen wir zwei Dinge unterscheiden“, sagt Plesse. „Da ist zum einen die Vermögenslage und zum anderen die Personensorge zu beachten. Wenn kein Elternteil mehr lebt, muss ohnehin erst einmal entschieden werden, wer Vormund wird und für die persönliche Sorge und normalerweise auch für die Vermögenslage mit verantwortlich ist. Dieser Vormund wird vom Gericht bestellt.“

„Jeder mit minderjährigen Kindern sollte ein Testament machen“

„Zu welchen Problemen kann es dabei kommen“, will Ehlers wissen. „Das Problem ist eben, dass bei den meisten Eltern eine falsche Vorstellung vorherrscht, wer da berücksichtigt wird“, erklärt Plesse.

 

 

 

„Wenn sich zum Beispiel die Großeltern bereiterklären, Vormund der Enkelkinder zu werden, dann bekommen sie vom Gericht regelmäßig zu hören, dass sie zu alt sind. Da gab es schon Fälle, wo Großeltern gesagt haben, wir möchten das, und die Kinder stattdessen ins Heim geschickt wurden. Das ist natürlich unschön. Manche denken auch, die Paten würden das machen. Aber Patenschaft ist ein kirchliches Amt. Das hat nichts mit irgendwelchen rechtlichen Dingen zu tun.

Deswegen empfehle ich jedem, der minderjährige Kinder hat, ein Testament zu machen. Da sollte auch eine Sorgerechtsverfügung rein, das heißt, die Eltern haben das Recht, das Sorgerecht zur Verfügung zu schreiben. Das heißt, wenn ich versterben, dann möchte ich, dass folgende Person Vormund wird und wenn gegen diese Person sachlich nichts spricht, dann muss das Gericht dem folgen.“

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Warum es Sinn ergibt, die Ämter des Vormunds und des Testamentsvollstreckers zu trennen und welche Vorteile es bietet, sein Erbe in eine Stiftung zu stecken, erfahrt ihr in der aktuellen Folge.

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