Kommentar zum Fall René Benko Akutgründung einer Familienstiftung zur Vermögenssicherung – ernsthaft?

Ferenc von Kacsóh, Gründer von Pariter Fortis, ist Stiftungsmanager und warnt mit Blick auf den Fall René Benko

Ferenc von Kacsóh, Gründer von Pariter Fortis, ist Stiftungsmanager und warnt mit Blick auf den Fall René Benko: "Eine Privatstiftung, die ausschließlich die Sicherung des Lebensunterhalts des Stifters als Zweck hat, ist unzulässig." Foto: Pariter Fortis

Im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Signa wurde in letzter Zeit das Vorgehen von René Benko – nämlich Vermögenswerte in einer Familienstiftung zu sichern – als „clever“ postuliert. Diese Strategie wurde auch anderen Vermögenden als probates Mittel der Vermögenssicherung empfohlen – insbesondere bei aufziehenden Gewitterwolken am wirtschaftlichen Horizont. So zuletzt beispielsweise in der Neuen Zürcher Zeitung.

Nun, auch da gilt der alte Anwalts-Spruch: „Es kommt auf den Einzelfall an!“ Für österreichische Privatstiftungen gilt ein anderer Rechtsrahmen als für ihre deutschen Pendants. Insofern ist das eine nur schwerlich mit dem anderen vergleichbar.

Stiftungsvermögen in Privatstiftungen muss versteuert werden 

In Deutschland wird das Stiftungsvermögen alle 30 Jahre mit 30 Prozent versteuert, und die Destinatäre müssen Zuwendungen aus der Stiftung bei der Einkommensteuer angeben. Entweder fallen direkt 25 Prozent Abgeltungssteuer an, oder aber es müssen 60 Prozent der Einkünfte aus der Privatstiftung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

In Österreich ist das steuerlich nochmals anders zu betrachten. Allerdings könnte der deutsche Fiskus bei Errichtung einer österreichischen Privatstiftung nochmals eine Wegzugsbesteuerung aktivieren, und auch die Einkünfte aus dem Ausland fallen für Destinatäre mit deutschem Wohnsitz unter die inländische Einkommensteuerpflicht.

Selbstzweckstiftung ist unzulässig

Was für deutsche wie österreichische Privatstiftungen aber gleichermaßen gilt: die sogenannte
„Selbstzweckstiftung“, also eine Privatstiftung, die ausschließlich die Sicherung des Lebensunterhalts des Stifters als Zweck hat, ist unzulässig. Und auch die Errichtung der Privatstiftung, um Vermögenswerte „in Sicherheit zu bringen“ während andere Vermögenswerte überschuldet sind, kann schnell schwierig werden.

 

Ein klassisches Beispiel dafür wäre folgende Konstellation: Der Unternehmer stellt fest, dass sein
Unternehmen in Schieflage gerät. Um die Privatvilla schuldenfrei zu bekommen, und so das Zuhause der Familie zu sichern, wird nochmals ein Kredit auf die Firma (mit der Firmensitz-Immobilie als Sicherheit) aufgenommen. Die Privatvilla wird anschließend der schnell errichteten Privatstiftung schuldenfrei übereignet – natürlich mit lebenslangem Nießbrauch für den Unternehmer und dessen Familie.

Dabei spielt die Rechtsform des Unternehmens haftungsrechtlich keine Rolle. Gläubiger werden in einem solchen Fall sehr schnell darauf klagen, dass dieses Manöver in betrügerischer Absicht geschah, und die Errichtung der Privatstiftung für nichtig erklären lassen. An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass das – sollte ein Richter so urteilen – dann nicht nur steuerrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen mit sich bringen würde.

Vermögen kann in Insolvenzmasse übergehen 

Sollte im Fall Benko also ein Richter eines Tages zum Urteil kommen, dass die Signa-Holding in
ihrer Struktur doch nichts anderes als ein Ponzi-Schema gewesen sei und dass die Privatstiftung tatsächlich nur eingerichtet worden sei, um unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte dem Zugriff der Geschädigten zu entziehen, würde auch hier die Errichtung dieser Privatstiftung schnell für nichtig erklärt werden. Die Vermögenswerte gingen in dem Fall in die Insolvenzmasse ein.

Fazit: Familienstiftungen können sicher ein probates Instrument für die Vermögenssicherung sein
– wenn sie bereits längere Zeit bestehen und das Unternehmen floriert. Als Lösung für ein akutes
Problem taugen sie eher nicht.


Über den Autor:

Ferenc von Kacsóh ist Mitbegründer und Geschäftsführer des Family Office Pariter Fortis. Der Stiftungsmanager (EBS) und Unternehmerberater koordiniert die Projekte der Themenbereiche Kapitalvermittlung / M&A, Hotels, Immobilien, Stiftungen und Consulting. Zugleich ist er als Unternehmer-Coach tätig und war Beiratsmitglied einer privaten Hochschule.

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