Rechtsform 30 Jahre Privatstiftung in Österreich – ein Erfolgsmodell mit Verbesserungspotenzial

Heinrich Weninger, Leiter des Stiftungsoffice der Kathrein Privatbank.

Heinrich Weninger leitet das Stiftungsoffice der Kathrein Privatbank mit Sitz in Wien. Foto: Kathrein Privatbank

Zum 1. September 1993 ist das österreichische Privatstiftungsgesetz in Kraft getreten. Interessanterweise war es eine von der sozialdemokratischen Partei geführte Koalitionsregierung mit dem damaligen SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina, die diesen Schritt und damit die Basis für zahlreiche neue Entwicklungen für die Verwaltung großer Privatvermögen gesetzt hat.

Gestaltungsmöglichkeiten: Stifter kann sich Einfluss vorbehalten

Ausgangspunkt für die Rechtsform der Privatstiftung war, dass aus verschiedenen, meist steuerlichen Gründen im Laufe der Jahre immer mehr österreichisches Vermögen in ausländischen Stiftungen angesiedelt war, etwa Gesellschaftsanteile an wesentlichen österreichischen Industriekonzernen oder Handelsgruppen. Diese Entwicklung sollte unterbrochen werden und ein für in- und ausländische Stiftungen (mit österreichischen Stiftern) auch steuerlich geeignetes Umfeld geschaffen werden, um Eigentum an österreichischen Vermögenswerten auch langfristig im Inland halten zu können. Die dadurch ermöglichte Repatriierung formal ausländischer Vermögenswerte ins Inland war mit Steuerneutralität versehen.

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos, um diesen Artikel lesen zu können.

Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an professionelle Investoren. Bitte melden Sie sich daher einmal kurz an und machen einige berufliche Angaben. Geht ganz schnell und ist selbstverständlich kostenlos.