Präsident des Bundessozialgerichts Mitglieder berufsständischer Versorgungs-werke sollen in Rentenkasse einbezahlen

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Mitglieder berufsständischer Versorgungs-werke sollen in Rentenkasse einbezahlen
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Rainer Schlegel, seit 2016 Präsident des Bundessozialgerichts

Rainer Schlegel, seit 2016 Präsident des Bundessozialgerichts: Der Jurist hat sich dafür ausgesprochen, dass auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sowie Beamte und Richter in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlen. Foto: Imago Images / Becker & Bredel

Mehr Flexibilität bei der Absicherung des deutschen Rentenversicherungssystems sei nötig, sagt Rainer Schlegel bei der Jahres-Pressekonferenz des Bundessozialgerichts in Kassel, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.  Auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sowie Beamte und Richter sollen in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlen. Nach Ansicht des Präsidenten des Gerichtshofs wäre es demnach zudem sinnvoll, das Renteneintrittsalter an die durchschnittliche Lebenserwartung zu koppeln.

 

 

 

Für Schlegel ist der Umbau des Rentenversicherungssystems alternativlos. Als Gründe dafür führt er an, dass 1962 noch sechs Erwerbstätige einen Rentner finanzierten, 2030 werde die Zahl auf 1,5 Erwerbstätige sinken. Wegen der entstehenden Finanzierungslücke zahle der Staat bereits jetzt jährlich einen Zuschuss von rund 112 Milliarden Euro in die Rentenkasse. Eine Absenkung der Rentenhöhe lehnte er ab, da diese „schon auf untere Kante genäht“, sei. Bereits gut jeder dritte Rentenbezieher erhalte derzeit weniger als 900 Euro monatlich.

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