Entscheidung des BFHVerkauf von Ferienwohnungen steuerfrei möglich
Der erzielte Erlös beim Verkauf von Zweit- und Ferienwohnungen kann steuerlich begünstigt sein, wie aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervorgeht. Voraussetzung ist die Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken, ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren.Der erzielte Erlös beim Verkauf von Zweit- und Ferienwohnungen kann steuerlich begünstigt sein, wie aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervorgeht. Voraussetzung ist die Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken, ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren.