Jährlich 1 Prozent des Vermögens SPD beschließt Eckpunkte der Vermögenssteuer

Die SPD hat die Eckpunkte ihrer geplanten Vermögenssteuer vorgestellt: Fällig werden soll eine jährliche Steuerbelastung von mindestens 1 Prozent auf große Vermögen, auf sehr große Vermögen bis zu 1,5 Prozent, so die Nachrichtenagentur DPA. Ab welcher Vermögenshöhe die Abgabe konkret gelten soll, gibt die Volkspartei nicht bekannt. Betroffen sein sollen die obersten 1 bis 2 Prozent der großen Vermögen, so die Formulierung. „Wir wollen die Vermögensteuer auf die besonders reichen Teile der Gesellschaft konzentrieren“, so SPD-Chef Torsten Schäfer-Gümbel, der als Vorsitzender der Kommission zur Vermögensbesteuerung seit Juni 2017 an einer Wiederbelebung des Konzepts arbeitet.

Fällig werde die Steuer auf Vermögenswerte wie Grundbesitz, Immobilien, Bargeld, Unternehmensanteile und Wertpapiere. Um geringe und mittlere Einkommen zu verschonen, seien hohe Freibeträge geplant. Diese sollen sicherstellen, dass Vermögen erst ab mehreren Millionen Euro unter die reformierte Abgabe fallen. Auch juristische Personen, vor allem Kapitalgesellschaften, sollen der Vermögensteuer unterliegen. Für wirtschaftliche Notlagen sollen jedoch Schutzregeln greifen, sodass durch die Steuer nicht Teile des Betriebsvermögens wie Maschinen oder Grund und Boden veräußert werden müssen, so Schäfer-Gümbel. Eine endgültige Entscheidung soll auf dem Parteitag der Sozialdemokraten im Dezember dieses Jahres fallen.

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