Vize-Kanzler Sigmar Gabriel hat sich für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ausgesprochen. Das allerdings nur unter bestimmten Umständen. „Die Vermögenssteuer ist keine Erfindung von Rosa Luxemburg, sondern steht im Grundgesetz und wurde von einer schwarz-gelben Bundesregierung unter Konrad Adenauer eingeführt“, sagte Gabriel der „Rheinischen Post“.
Das Problem sei nur, dass bislang keine Variante der Vermögenssteuer existiere, in der das Betriebsvermögen von Familienunternehmen freigestellt sei. „Und das Betriebsvermögen wollen wir ja nicht schmälern“, sagte Gabriel. Man sei froh über hohe Eigenkapitalanteile in Unternehmen und wolle sie „nicht in die Arme der Banken treiben“.
Betriebsvermögen nicht schmälern
Wenn es gelingen würde, ein Konzept zu entwickeln, das diese Probleme vermeide, könne er einen Beschluss zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer mittragen. „Aber auch nur dann“, so Gabriel.
Gabriels Offenheit für die Vermögenssteuer gilt als Zugeständnis mit Blick auf die kommende Bundestagswahl, mit dem sich die SPD vom Koalitionspartner CDU abgrenzen will. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vermögensbesteuerung 1996 als verfassungswidrig eingestuft und gekippt. Zuletzt hatte sie dem Fiskus umgerechnet etwa viereinhalb Milliarden Euro eingebracht.
Das Problem sei nur, dass bislang keine Variante der Vermögenssteuer existiere, in der das Betriebsvermögen von Familienunternehmen freigestellt sei. „Und das Betriebsvermögen wollen wir ja nicht schmälern“, sagte Gabriel. Man sei froh über hohe Eigenkapitalanteile in Unternehmen und wolle sie „nicht in die Arme der Banken treiben“.
Betriebsvermögen nicht schmälern
Wenn es gelingen würde, ein Konzept zu entwickeln, das diese Probleme vermeide, könne er einen Beschluss zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer mittragen. „Aber auch nur dann“, so Gabriel.
Gabriels Offenheit für die Vermögenssteuer gilt als Zugeständnis mit Blick auf die kommende Bundestagswahl, mit dem sich die SPD vom Koalitionspartner CDU abgrenzen will. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vermögensbesteuerung 1996 als verfassungswidrig eingestuft und gekippt. Zuletzt hatte sie dem Fiskus umgerechnet etwa viereinhalb Milliarden Euro eingebracht.