Ausgleichsposten, Vorabpauschale & Co Investmentfonds – steuerlich effizient verwalten (Teil 1)

Stefan Tilch (r.) und Michael Münchow

Stefan Tilch (r.) und Michael Münchow: Die Steuerexperten haben sich intensiv damit auseinandergestzt, wie Fonds kostengünstig und effizient verwaltet werden können Foto: Hartz, Regehr und Partner / Münchow

Im Mittelpunkt unserer dreiteiligen Reihe steht die steuerliche Behandlung von Publikums-Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds auf der Fonds- und Anlegerebene. Anleger in Investmentfonds können Einzelpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sein. Grundlage unserer Ausführungen ist das Investmentsteuergesetz (InvStG) in seiner Fassung vom 19.07.2016.

1. Der Markt für Publikums- und Spezial-Investmentfonds in Deutschland

Zum 30. April 2021 bestanden in Deutschland 7.288 offene inländische Investmentfonds. Davon waren 4.294 Spezial-Investmentfonds und 2.591 Publikums-Investmentfonds. Das verwaltete Vermögen aller Investmentfonds in Deutschland betrug 2,6 Billionen Euro. Davon entfielen 2 Billionen Euro auf offene Spezial-Investmentfonds und 613 Milliarden Euro auf Publikums-Investmentfonds. Insgesamt verzeichnen die Spezial-Investmentfonds in den letzten zehn Jahren hohe Mittelzuflüsse zwischen 70 und 100 Milliarden Euro mit steigender Tendenz.

Bei Publikumsfonds dagegen sind die Mittelzuflüsse viel volatiler und liegen zwischen minus 15 und plus 73 Milliarden Euro ohne klar erkennbaren Trend. Bei den Anlageklassen dominieren die Mischfonds mit 1,2 Billionen Euro, gefolgt von Rentenfonds mit 525 Milliarden Euro, Aktienfonds mit 389 Milliarden und Immobilienfonds mit  258 Milliarden Euro.


Die wichtigsten Investoren in Investmentfonds sind mit 40 Prozent Versicherungen und Pensionsfonds, gefolgt von privaten Haushalten mit 21 Prozent. Die Allianz Asset Management hält mit 18 Prozent den größten Marktanteil am deutschen Fondsmarkt, während sich die Universal Investment und die DWS Platz 2 mit je 12 Prozent Marktanteil teilen. Dagegen ist die BNP Paribas Securities Services der größte Anbieter von Spezial-Investmentfonds in Deutschland.

2. Wesentliche Inhalte der Investmentsteuerreform von 2018

Das Investmentsteuergesetz ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2018 gültig. Es basiert auf dem Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG), das am 19.07.2016 in Kraft trat. Mit dieser Reform wollte der Gesetzgeber drei wesentliche Ziele erreichen. Zunächst sollten inländische und ausländische Investmentfonds steuerlich gleichgestellt werden. Damit leistete der Gesetzgeber einen Beitrag zur Harmonisierung der Gesetze und Verordnungen zur Beaufsichtigung und steuerlichen Behandlung von Investmentfonds auf europäischer Ebene. Zum zweiten wollte der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung von oder durch Investmentfonds verhindern. Zum dritten wollte der Staat die Besteuerung von Publikumsfonds vereinfachen und den Fondsgesellschaften, den Anlegern und der Finanzverwaltung das Leben erleichtern.

Das Gesetz wird auf Investmentfonds und deren Anleger angewandt, sofern ein Bezugspunkt zum Inland vorhanden ist. Dieser kann den Fonds, den Anleger oder die Vermögensgegenstände des Fonds betreffen. Auf der Fondsebene werden inländische und ausländische Publikumsfonds seit der Investmentsteuerreform gleichbehandelt. Sie sind Körperschaftsteuersubjekte und unterliegen einer Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent. Somit entfällt die bisherige Steuerbefreiung nach Paragraf 11 InvStG. Außerdem behält die Verwahrstelle des Investmentfonds auf Dividendenerträge pauschal 15 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag ein, sofern eine Statusbescheinigung des Fonds vorliegt.