Die BNP Paribas erfüllt mit dem Geldmarktfonds BNP Paribas Mone Etat alle Vorgaben, die beispielsweise auch Stiftungen, Kirchen, Verbände und ähnliche institutionelle Investoren erfüllen müssen. Das belegt ein Transparenzbericht der Prüfungsgesellschaft Rödl und Partner. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die Auswahl der Wertpapiere für den Fonds den Regeln des Sozialgesetzbuches IV (SGB IV) und damit auch den Vorgaben zu Werterhalt und Wertuntergrenze entspricht.
Diese besagen, dass zu jedem Zeitpunkt mindestens 70 Prozent der angelegten Beträge als Wertguthaben vorhanden sein müssen. Für den Tag der voraussichtlichen Inanspruchnahme des Wertguthabens muss mindestens die Summe der angelegten Beträge ausgekehrt werden. Die erworbenen Anleihen müssen von Wertpapierhändlern mit Sitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft, des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz stammen. Zudem dürfen höchstens 20 Prozent des Fondsvermögens innerhalb der Asset-Klasse Aktien investiert werden. Der Fonds hielt diese Vorgaben im Berichtszeitraum von 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 ein.
Geldmarktfonds gelten als günstiger und risikoarmer Parkplatz für Anlegergelder und als flexibles Instrument im Liquiditätsmanagement. Sie eignen sich als laufende Anlage für die jederzeit verfügbare Finanzreserve und als kurzfristige Zwischenstation für freie Gelder, oft schon ab einer Anlagedauer von nur einem Tag. Die Renditen sind überschaubar, derzeit sind sie negativ.