

Anlagevermittlung- und beratung Complementa gibt Bafin-Lizenz nach wenigen Monaten zurück
in Regulierung // Lesedauer: 3 Minuten

Heinz Rothacher, Geschäftsführer der Complementa-Gruppe. Foto: Complementa-Gruppe
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Clemens Behr (Redakteur) in Regulierung // Lesedauer: 3 Minuten
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Im vergangenen Jahr hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) der Complementa, die deutsche Tochtergesellschaft der gleichnamigen Schweizer Investment-Beratungsgesellschaft, die Erlaubnis erteilt, Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Nun hat das Unternehmen die Lizenz für die Anlagevermittlung und Anlageberatung bereits wieder zurückgegeben. Das geht aus der Unternehmensdatenbank der Bafin hervor.
„Es hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass für das von der Complementa angedachte Leistungsspektrum eine Bafin-Lizenz und die damit verbundenen aufwendigen, regulatorischen Obliegenheiten nicht zwingend erforderlich sind“, teilt der vorsitzende Geschäftsführer Heinz Rothacher auf Anfrage dieses Mediums mit. Complementa wolle das Deutschland-Geschäft dennoch weiter ausbauen.
Mit der Bafin-Erlaubnis wollte Complementa unter anderem das Angebot um den Bereich der treuhänderischen Verwaltung (Fiduciary Managements) erweitern. Dabei wollte die Beratungsgesellschaft für institutionelle Kunden in der Rolle als Treuhänder mit beschränkter Vollmacht agieren. Dadurch sollte der Complementa ermöglicht werden, das Gesamtvermögen der Eigentümer durch eine Kombination von beratenden und delegierten Investitionsdienstleistungen zu verwalten, um deren Anlageziele besser zu realisieren.
Complementa begleitet institutionelle Investoren wie Pensionskassen, Versorgungswerke,
Unternehmen und Family Offices in Fragen der Financial Governance. Das
Unternehmen befindet sich in Familienbesitz und hat nebst dem Hauptsitz in St. Gallen eine
Niederlassung in Zürich sowie die deutsche Tochtergesellschaft in München.