Das Großherzogtum Luxemburg schaut auf eine lange Erfolgsgeschichte der Verbriefungstransaktionen zurück. Seit bald zwanzig Jahren bietet Luxemburg mit dem Gesetz vom 22. März 2004 über die Verbriefung („Verbriefungsgesetz“) etablierte regulatorische Rahmenbedingungen, wie sie sonst in Bezug auf Transparenz und Sicherheit in Europa und der Welt kaum zu finden sind.
Über die Grenzen Luxemburgs hinaus hat sich die Verbriefung weit über eine Möglichkeit der Wiederverpackung von Krediten und Forderungen zu einem vorteilhaften Instrument der Produktoptimierung im Asset Management entwickelt. Auch diesen Umstand spiegelt seit je her das Verbriefungsgesetz, wenn es die Verbriefung als einen...
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Das Großherzogtum Luxemburg schaut auf eine lange Erfolgsgeschichte der Verbriefungstransaktionen zurück. Seit bald zwanzig Jahren bietet Luxemburg mit dem Gesetz vom 22. März 2004 über die Verbriefung („Verbriefungsgesetz“) etablierte regulatorische Rahmenbedingungen, wie sie sonst in Bezug auf Transparenz und Sicherheit in Europa und der Welt kaum zu finden sind.
Über die Grenzen Luxemburgs hinaus hat sich die Verbriefung weit über eine Möglichkeit der Wiederverpackung von Krediten und Forderungen zu einem vorteilhaften Instrument der Produktoptimierung im Asset Management entwickelt. Auch diesen Umstand spiegelt seit je her das Verbriefungsgesetz, wenn es die Verbriefung als einen Geschäftsvorgang definiert, durch den ein Verbriefungsorganismus die Risiken aus Forderungen, anderen Vermögenswerten oder Verpflichtungen Dritter im Wege der Emission von Wertpapieren, deren Wert oder Ertrag von diesen Risiken abhängt, erwirbt oder übernimmt (Artikel 1 Absatz 1 Verbriefungsgesetz).
Die regulatorischen Rahmenbedingungen der Verbriefung sind jedoch längst nicht mehr nur Gegenstand nationalen Rechts. Auf europäischer Ebene wird das mitgliedstaatliche Recht und damit auch das luxemburgische Verbriefungsgesetz wesentlich durch die Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen („EU-Verbriefungsverordnung“) beeinflusst.
Aufgrund der Entwicklungen um die EU-Verbriefungsverordnung, aber auch anlässlich der Weiterentwicklung von Marktbedürfnissen, hat das luxemburgische Finanzministerium am 21. Mai 2021 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem vor allem die Verwendung von Verbriefungsvehikeln angepasst werden sollte. Der Bedeutsamkeit des Verbriefungsgesetzes für den Finanzplatz Luxemburg geschuldet, konnte erst fast ein Jahr nach dem Gesetzesentwurf eine politische Einigung gefunden werden.
Ein Anpassungsgesetz zum Verbriefungsgesetz wurde schließlich am 9. Februar 2022 durch das Luxemburger Parlament (Chambre des Députés) verabschiedet. Die am 4. März 2022 im luxemburgischen Amtsblatt (Mémorial A) veröffentlichte Neufassung des Verbriefungsgesetzes ist am 8. März 2022 in Kraft getreten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die luxemburgischen Rahmenbedingungen der Verbriefung und den jüngsten Anpassungen.
Die Rahmenbedingungen
Im Zentrum des luxemburgischen Verbriefungsrechts steht der Verbriefungsorganismus. Das Verbriefungsgesetz definiert ihn als Organismus, der die gesamte Verbriefung durchführt beziehungsweise an einem derartigen Geschäft durch Übernahme aller oder eines Teils der verbrieften Risiken (Ankaufsorganismen) oder durch die Emission von Wertpapieren, die die Finanzierung sicherstellen (Emissionsorganismen), beteiligt ist und dessen Satzung, Vertragsbedingungen oder Emissionsdokumente vorsehen, dass es dem Verbriefungsgesetz unterliegt (Artikel 1 Absatz 2 Verbriefungsgesetz).
Solche Verbriefungsorganismen können in der Rechtsform einer Gesellschaft (Verbriefungsgesellschaft) oder als Fonds (Verbriefungsfonds) gegründet werden, jeweils auch als sogenanntes Umbrella-Vehikel mit mehreren Teilvermögen (compartments), bei denen die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zwischen diesen Teilvermögen getrennt sind.