... gemeinsam mit unseren Kunden einen aktiven und konstruktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Kapitalanlagemärkte zu liefern. Somit unterstützen wir die Nachhaltigkeitspolitik der EU, die der Finanzwirtschaft im Rahmen des „Green Deal“ eine zentrale Rolle bei der Transformation in nachhaltige Wirtschaftssysteme zuweist. Dabei ist bemerkenswert, mit welcher Vehemenz und Geschwindigkeit die EU dieses Thema mittlerweile regulatorisch vorantreibt.
Lange Zeit eher unbemerkt, hat der im Jahr 2018 veröffentlichte „Action Plan“ der EU-Kommission die Finanzbranche nicht nur erreicht, sondern treibt das Geschehen und die Akteure. Erster Meilenstein war das Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung am 10. März 2021, die neben einer Klassifikation nachhaltiger Finanzprodukte wie Fonds und Vermögensverwaltungsmandate auch zahlreiche Informationspflichten mit sich brachte. Dies ist aber erst der Weckruf.
Tatsächlich werden noch viele weiterführende Regulierungen folgen, die mittlerweile alle Vermögensverwalter intensiv beschäftigen (sollten). Zu nennen sind da beispielsweise die Taxonomie-Verordnung (Nachhaltigkeitsmessung der Unternehmen), die künftige Beratungspflicht gegenüber Anlegern und die Regulierung von Green Bonds. Die EU meint es ernst mit der Schlüsselrolle unserer Branche bei der Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft, und der bereits heute absehbare Regulierungs-Tsunami lässt erwarten, dass wir einige Jahre mit der Umsetzung beschäftigt sein werden.
Die Grundlinie der EU einer umfangreichen Steuerung durch Regulatorik ist nicht nur nachvollziehbar, sondern zweifelsohne richtig und unterstützenswert. Sie ist aber auch sehr komplex und letztlich für alle Parteien Neuland. Umso wichtiger ist eine Aufsicht mit Augenmaß!
Deshalb sind auch an die Regulatoren klare Forderungen seitens der Investoren und Anbieter zu stellen: Regulatorik darf erstens in sich nicht widersprüchlich sein, muss zweitens klar und nachvollziehbar sein, muss drittens angemessen und viertens auch einheitlich sein. Letzteres bedeutet, dass nationale Aufsichtsbehörden wie die Bafin nicht durch zusätzliche Vorschriften einen eigentlich EU-weit geltenden Regulierungsstandard verkomplizieren sollten.
Auch Angemessenheit ist sehr wichtig, weil ein inhaltlicher Regulierungsrahmen zwar absolut sinnvoll ist, aber auch noch Raum für unterschiedliche Präferenzen und Konzepte zur Umsetzung von Nachhaltigkeit lassen muss. Alle vier Punkte werden derzeit intensiv mit den Regulatoren diskutiert, und es gibt selbst zwischen der EUKommission, den EU-Aufsichtsbehörden und dem EUParlament teils unter schiedliche Meinungen.
So stehen Vermögensverwalter und Fondsanbieter derzeit vor der Herausforderung, sich einerseits selbst zur Nachhaltigkeit zu positionieren und entsprechen de Strategien zu entwickeln, andererseits aber auch gleichzeitig die sich umfassend entwickelnde Regulatorik schrittweise einzubauen. Feri hat sich dabei schon frühzeitig auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, kurz SDGs fokussiert. Der Ansatz ist in unserer Nachhaltigkeits-Policy festgeschrieben, die auch die Regulatorik berücksichtigt.
Weiterhin haben wir die „Principles of Responsible Investing“ der UN unterzeichnet. Bereits 2019 wurde bei uns das SDG Office errichtet, das seitdem als zentrale Schaltstelle für alle Nachhaltigkeitsaktivitäten dient. Es steuert über zehn parallel laufende Arbeitsgruppen die laufende Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten und treibt deren strategische Weiterentwicklung voran.
Unser SDG Office erfüllt damit auch ein zentrales Anliegen der Regulierer, nämlich konsequent Expertise zur Nachhaltigkeit auf Seiten der Anbieter aufzubauen, was wiederum auch zum Nachhaltigkeitswandel der Wirtschaft beiträgt. Der Kreis schließt sich.
Über den Autor:
Dr. Andreas Schmidt-von Rhein ist Geschäftsführer der Feri Trust und dort für Operations und Investment-Services zuständig. Zudem begleitet er als stellvertretender Leiter des hauseigenen SDG Office die gruppenweite Umsetzung des Nachhaltigkeitsthemas unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben.