[TOPNEWS] Handlungsbedarf bis zum 25. MaiDie neue Datenschutz-Verordnung und Vermögensverwalter
Mifid II und die Investmentsteuerreform sind noch nicht einmal verdaut, da steht mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung bereits ein weiteres Regelwerk ins Haus. Bis zum 25. Mai dieses Jahres haben Vermögenverwalter Zeit, notwendige Änderungen in ihrem Unternehmen vorzunehmen. Gerade bei Reportings und der Datenübermittlung an Tippgeber sollte man hinschauen.Mifid II und die Investmentsteuerreform sind noch nicht einmal verdaut, da steht mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung bereits ein weiteres Regelwerk ins Haus. Bis zum 25. Mai dieses Jahres haben Vermögenverwalter Zeit, notwendige Änderungen in ihrem Unternehmen vorzunehmen. Gerade bei Reportings und der Datenübermittlung an Tippgeber sollte man hinschauen.