R&P VV Ausweis Vermögensverwalter erhalten Transparenzsiegel

Insgesamt 21 Vermögensverwalter stellten sich dem Qualitätsverfahren der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner und gehören damit zu einer Gemeinschaft, die ihr Handwerk abseits von Risiko- und Renditekennzahlen sichtbar macht.

Insgesamt 21 Vermögensverwalter stellten sich dem Qualitätsverfahren der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner und gehören damit zu einer Gemeinschaft, die ihr Handwerk abseits von Risiko- und Renditekennzahlen sichtbar macht. Foto: Axel Griesch

Insgesamt 21 Vermögensverwaltungen haben bisher den R&P VV Ausweis der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner erhalten. Mit dem halbjährlichen Bericht soll die Transparenz in der Branche erhöht und das Handwerk des Vermögensverwalters für den Anleger greifbarer gemacht werden.

Vermögensverwalter mit R&P VV Ausweis

Avana Invest First Capital Management Group Nordl/LB
Bank Gutmann Glogger & Partner Vermögensverwaltung Novethos Financial Partners
Bankhaus Herzogpark Haspa Private Banking Oddo BHF
Berenberg Bank Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Quants Vermögensmanagement
Deutsche Bank Wealth Management HSBC Private Banking Sparkasse Düren Vermögensverwaltung
Donner & Reuschel Hypovereinsbank Steinbeis & Häcker Vermögensverwaltung
DZ Privatbank Merck Finck Privatbankiers WBS Hünicke Vermögensverwaltung

Zudem erhielt der Softwareanbieter Qplix das Transparenzsiegel. Die Software des Münchner Unternehmens dient als Reporting-Tool für den R&P VV Ausweis. Alexander Etterer, Leiter Wealth, Risk & Compliance bei Rödl & Partner, sieht darin das ideale Instrument, um mehr Transparenz, Verständnis und Durchblick in Vermögensverwaltungs-Prozessen zu erhalten.

Das Qualitätssicherungsverfahren von Rödl & Partner – 2015 ins Leben gerufen – soll Vermögensverwaltern und Banken die Möglichkeit geben, einen objektiven und neutralen Nachweis über eine qualitative Kommunikation zu erhalten. Dazu werden die Informationen bezüglich Verständnis, Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit in der Kommunikation von Vermögensverwaltungsleistungen bewertet. Der R&P VV Ausweis will sich in diesem Bereich als Transparenzsiegel und neuer Qualitätsstandard etablieren.

Ziel des Verfahrens ist es auch, eine neutrale und objektive Analyse von solchen Leistungen sicherzustellen. Zudem soll ein transparenter, dem Vergleich zugänglicher und verständlicher Einblick in die Arbeitswelt von Vermögensverwaltern vermittelt werden. Dieser Blickwinkel ermögliche dem Anleger besser begründete Entscheidungen, insbesondere bei der objektiven Beurteilung von Vermögensverwaltungsleistungen. „Wir wollen bewusst kein Ranking erstellen“, so Etterer. „Es geht weniger um die Rendite-Risiko-Kennzahl, als vielmehr darum, zu zeigen, was steckt hinter den Leistungsangeboten.“

Das Verfahren zum Nachweis

Der R&P VV Ausweis liefere dem Anleger viele wesentliche Informationen, darunter die Definition der Anlageziele, die Beschreibung der Anlage- und Risikomanagementkonzepte und Details über Anlagestruktur, -klassen und -instrumente. Des Weiteren überprüft Rödl & Partner, ob die Anlagerichtlinien eingehalten werden. Die Kanzlei weist zudem testierte Rendite- und Risikokennzahlen aus und führt Soll-/Ist-Analysen durch.

Grundlage für die Erstellung des R&P VV Ausweises ist ein Halbjahres- und Jahresbericht durch Rödl & Partner. Dieser erfasst und verarbeitet sämtliche Transaktionen und Geschäftsvorfälle der Vermögensverwalter innerhalb einer ausgewählten Muster-Vermögensverwaltungsstrategie auf der Basis eines Echtdepots. Hierzu zählen die Verbuchung der laufenden Käufe/Verkäufe und Erträge, die tägliche Kursaktualisierung und Bewertung des Depots sowie die Überprüfung der Plausibilität der Abrechnungskurse, der belasteten Spesen, Quellensteuerabzüge, Valutastellung und Stückzinsberechnung.

Hinzu kommen das Feststellen und Nachfordern erkennbar fehlender Belege, die Pflege der Stammdaten, regelmäßige Abstimmung des Depots/Cash-Konten, Abstimmung der Vermögensaufstellungen sowie Analyse und Bewertung der Strategieportfolien zum Berichtsstichtag/Berichtszeitraum, etwa Plausibilitätsprüfungen und Anlagerichtlinien-Controlling.

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