Für Stiftungen und vermögende Privatkunden V-Bank bietet Datev-konformes Steuer-Reporting

Florian Grenzebach leitet Vertrieb und Kundenbetreuung der V-Bank. Zudem hat ihn das Intsitut seit 1. November 2018 zum Generalbevollmächtigten befördert.

Florian Grenzebach leitet Vertrieb und Kundenbetreuung der V-Bank. Zudem hat ihn das Intsitut seit 1. November 2018 zum Generalbevollmächtigten befördert.

Unternehmen, Stiftungen und Privatanleger mit komplexen Vermögensstrukturen können bei der V-Bank ab sofort eine in Datev aufbereitete steuerliche Verbuchung ihrer Wertpapiertransaktionen und ihres Depotvermögens erhalten. Ermöglicht wird dies durch die Kooperation mit dem Nürnberger Unternehmen Fintegra. Juristische Personen und vermögende Privatkunden, deren Depot bei der V-Bank liegt, sollen mit der neuen Dienstleistung direkte Unterstützung in der handels- und steuerrechtlichen Aufbereitung ihres laufenden Wertpapiervermögens erhalten. Bislang waren diese Anlegergruppen auf die händische Verbuchung und Aufbereitung der Vermögensverhältnisse durch ihre Steuerberater angewiesen. Für den neuen Service fällt in der Einführungsphase im Grundformat pro Depot eine Jahrespauschale von netto 500 Euro an.

Wie funktioniert das konkret? Durch die Einbindung der Datenschnittstelle der V-Bank kann Fintegra Transaktionsdaten automatisiert abrufen und mit nur minimalem manuellen Aufwand erfassen und weiterverarbeiten. Im digitalisierten Erfassungsprozess werden außerdem weitere wichtige Daten für die Erstellung der Wertpapierbuchhaltung wie laufende Kurse oder Stammdaten eingespielt, welche Steuerberater sonst mühevoll sammeln und dokumentieren müssten. Der Steuerberater des Depotinhabers erhält eine vollständig fertiggestellte Wertpapierbuchhaltung im Datev-kompatiblen Format, inklusive Dokumentation. Diese kann in Buchhaltungsprogramme eingespielt und zur Erstellung der Abschlüsse und Steuererklärungen verwendet werden.

„Im Ergebnis kann der Steuerberater den gesamten Bereich der Wertpapierbuchhaltung ausgliedern und arbeitet für sich und seine Mandanten durch die Unterstützung von Fintegra somit zeit- und kosteneffizienter“, sagt Florian Grenzebach, Bereichsleiter Vertrieb und Kundenbetreuung der V-Bank. Parallel entfalle die häufige Spannungssituation zwischen Steuerberater und Vermögensverwalter, da komplexe Sachverhalte von Fintegra handels- und steuerrechtlich aufgearbeitet und bereitgestellt werden. „Der Vermögensverwalter ist in seiner Anlageentscheidung freier und wird nicht mehr von deklaratorischen Beschränkungen behindert“, so Grenzebach, der zudem seit 1. November 2018 zum Generalbevollmächtigten der V-Bank aufgestiegen ist.

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