Elinvar als Technologiepartner Dr. Lux & Präuner startet eigene Online-Vermögensverwaltung

Ob per Tablet, Smartphone oder Computer: Interessierte können die Vermögensverwaltung Dr. Lux & Partner ab sofort auch rein digital nutzen.

Ob per Tablet, Smartphone oder Computer: Interessierte können die Vermögensverwaltung Dr. Lux & Partner ab sofort auch rein digital nutzen. Foto: Pixabay

Die unabhängige Vermögensverwaltung Dr. Lux & Präuner (L&P) mit Sitz in München hat im September eine eigene Online-Vermögensverwaltung gestartet. Im Gegensatz zu den meisten Robo-Advisor-Angeboten am Markt will L&P das Geld ihrer Kunden hauptsächlich in Einzelaktien investieren. Das sei nochmals kostengünstiger als ETFs und Fonds. Zudem bringe es zusätzlich laufende Dividendeneinnahmen und mehr Dynamik nach oben bei steigenden Märkten. Die digitale Plattform von L&P wurde vom Berliner Fintech Elinvar bereitgestellt, als Depotbank fungiert die Baader Bank.

Anhand eines Online-Fragebogens muss der Kunde zunächst Fragen zu seinen Anlagezielen, Vermögensverhältnissen und seiner Risikoneigung beantworten. Im Anschluss soll ihm das System eine geeignete Anlagestrategie vorschlagen. Diese basieren auf dem L&P-Anlagekonzept „Starke Marken“. Dieses bewährte Einzelaktiendepot aus der analogen Vermögensverwaltung besteht aus Sachwertanlagen in weltbekannte, substanzstarke Großunternehmen: Investiert wird in namhafte Einzelaktien aus dem amerikanischen und europäischen Raum sowie in einen Indexfonds auf den Index M-Dax, der den deutschen Mittelstand abbildet.

Ab einer Mindestanlagesumme von 30.000 Euro können Kunden die digitale Vermögensverwaltung von Lux & Präuner nutzen. Für das Online-Depotmanagement fällt eine feste Nettovergütung von einem Prozent pro Jahr an, die auch alle Bankkosten wie Depotgebühr oder Transaktionskosten beinhaltet. Der Betrag wird jeweils zum Ende des Quartals eingezogen, in Bezug auf das aktuell verwaltete Vermögen. Zudem wird eine Performance-Gebühr auf den erwirtschafteten Nettovermögenszuwachs – Zunahme des Vermögens einschließlich gutgeschriebener Zinsen, Dividenden und sonstiger Erträge sowie abzüglich der Fixvergütung und Gewinnbeteiligung der letzten Abrechnungsperiode und sonstiger Kosten, Provisionen und Spesen, die von der Depotbank dem Konto belastet wurden – berechnet, über dem Vermögens­höchst­stand aller voran­ge­gangenen Abrechnungs­stichtage, sogenanntes High-Water-Mark-Prinzip.

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