Cum-Ex-Geschäfte M.M. Warburg & Co verklagt die Deutsche Bank

Zentrale der Hamburger Privatbank M.M. Warburg & Co: Um ihren guten Ruf zu schützen und um Ausgleichs- sowie Schadensersatzansprüche zu wahren, hat die Bank sich entschlossen, die Vorwürfe angeblichen Fehlverhaltens durch gerichtliche Schritte zu entkräften.

Zentrale der Hamburger Privatbank M.M. Warburg & Co: Um ihren guten Ruf zu schützen und um Ausgleichs- sowie Schadensersatzansprüche zu wahren, hat die Bank sich entschlossen, die Vorwürfe angeblichen Fehlverhaltens durch gerichtliche Schritte zu entkräften. Foto: M.M. Warburg & Co

Die Hamburger Privatbank M.M. Warburg & Co macht Ansprüche auf Freistellung und Schadensersatz wegen Kapitalertragsteuer gegen die Deutsche Bank gerichtlich geltend und hat dazu bereits im Dezember 2018 Klage vor dem Landgericht Frankfurt gegen das Institut erhoben. „Wir sind von unserem rechtmäßigen Verhalten überzeugt“, sagt Christian Olearius, Aufsichtsratsvorsitzender der M.M. Warburg & Co: „Mit unserer Klage wahren wir unsere Interessen. Die Klärung, ob jemand rechtswidrig handelte und wenn ja, wer, obliegt dem Gericht. Wir vertrauen auf einen Ausgang des Verfahrens in unserem Sinne.“

Die Freistellungs- und Schadensersatzansprüche resultieren daraus, dass das Hamburger Finanzamt für Großunternehmen von der Warburg-Bank die Zahlung von rund 46 Millionen Euro für den Veranlagungszeitraum 2010/2011 verlangte, nachdem es die in gleicher Höhe ergangenen Bescheide über die zunächst erfolgte Anrechnung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag zurückgenommen hatte. M.M. Warburg & Co soll zwischen 2007 und 2011 an rechtswidrigen Cum-Ex-Transaktionen beteiligt gewesen sein. Dabei soll sie Kapitalertragsteuer zu Unrecht angerechnet haben, weil die inländische Depotbank des Verkäufers keine Kapitalertragsteuer einbehalten habe. Anfang 2016 konfrontierte die Staatsanwaltschaft die Hamburger Privatbank im Zuge einer Durchsuchung erstmals mit diesen Vorwürfen. Im März 2018 durchsuchten die Steuerfahnder nochmals Geschäftsräume von M.M. Warburg & Co und Privaträume der beschuldigten Mitarbeiter.

Warburg weist Vorwürfe zurück

Die Warburg-Bank wehrt sich von Beginn an gegen die Vorwürfe. In der beiliegenden Pressemeldung zum Bekanntgeben ihrer Klage gegen die Deutsche Bank hat die Hamburger Privatbank noch einmal ihre Rolle bei den mutmaßlichen Cum-Ex-Geschäften dargestellt.

Die Stellungnahme im Wortlaut:

„Bei den Aktientransaktionen in den Jahren 2007 bis 2011 handelte es sich keineswegs um rechtswidrige Cum-Ex-Geschäfte über ausländische Depotbanken. Tatsächlich handelt es sich um rechtlich zulässige Aktiengeschäfte, die die Nachteile ausländischer Aktieninhaber infolge der europarechtswidrigen Dividendenbesteuerung in Deutschland zumindest teilweise ausgleichen sollten. M.M. Warburg & Co ist dabei als Käufer von Aktien im Eigenhandel aufgetreten und hat Aktien von einem ausländischen Eigentümer über dessen inländische Depotbank, die Deutsche Bank, erworben. Dabei hat sie jeweils die Bruttodividende und damit auch die anteilige Kapitalertragsteuer nachweislich an die Depotbank des Aktienverkäufers gezahlt und dafür die Aktie und die Nettodividende erhalten.“

Und weiter:

„Bei der Abwicklung dieser Aktiengeschäfte wurden alle rechtlichen Erfordernisse erfüllt und die einschlägigen Handelsusancen eingehalten. M.M. Warburg & Co erfüllte zudem alle formalen Voraussetzungen, insbesondere lagen Steuer- und Berufsträgerbescheinigungen vor, die zu einer Anrechnung der Kapitalertragsteuer berechtigten. Da die Depotbank des Aktienverkäufers trotz der gesetzlichen Verpflichtung offenbar keine Kapitalertragsteuer abgeführt hat, handelte sie als Verwaltungsgehilfe der Finanzbehörden pflichtwidrig. Für dieses Fehlverhalten muss M.M. Warburg & Co nicht einstehen.“

Alle diese Aktientransaktionen seien dem Finanzamt, der Finanzaufsicht Bafin und der Bundesbank zu jedem Zeitpunkt bekannt gewesen, da die Warburg-Bank alle erforderlichen Meldungen und Steuererklärungen zutreffend abgegeben habe. Keine der Transaktionen sei vor Aufnahme der staatsanwaltlichen Ermittlungen im Jahr 2016 je beanstandet worden, heißt es im Statement weiter. Daher weist M.M. Warburg & Co die Vorwürfe zurück.

Einspruch gegen Steuerbescheide eingelegt

Weiterhin hat M.M. Warburg & Co die erhobenen Anschuldigungen zum Anlass genommen, eigene Untersuchungen über ein mögliches Fehlverhalten vorzunehmen, teilt die Privatbank mit. Die Ergebnisse habe man den Behörden zur Verfügung gestellt. Gutachten verschiedener Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Anwaltskanzleien würden zeigen, dass die Warburg-Bank in keinem Fall – weder direkt noch indirekt – an einer mehrfachen Erstattung von Kapitalertragsteuern kollusiv – unerlaubt zum Nachteil eines Dritten zusammenwirkend – mitgewirkt hätte.

Gegen die Rücknahme der Anrechnungsbescheide hat M.M. Warburg & Co Einsprüche eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Die Entscheidungen über die Einsprüche stehen aus. Eine gerichtliche Überprüfung ist daher derzeit nicht möglich, wird aber angestrebt. Etwaige finanzielle Risiken wegen der Forderungen sind durch eine bereits im Jahresabschluss 2017 gebildete Rückstellung abgedeckt.

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