Mutmaßliche Cum-Ex-Geschäfte M.M. Warburg & Co. wehrt sich gegen Millionen-Steuerforderung

Zentrale der Hamburger Privatbank M.M. Warburg: Das Institut soll 56 Millionen Euro Steuern nachzahlen.

Zentrale der Hamburger Privatbank M.M. Warburg: Das Institut soll 56 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Foto: M.M.Warburg & Co

Die Privatbank M.M. Warburg & Co. geht auf dem Rechtsweg gegen eine Steuerforderung der Stadt Hamburg im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften vor. Das erklärte das Institut jetzt in einer Stellungnahme. Mit ihr reagierte die Bank auf einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, wonach das Bundesfinanzministerium den Hamburger Fiskus angewiesen hat, gegen M.M. Warburg vorzugehen. Hintergrund sind demnach Befürchtungen des Fiskus, dem Staat könnten andernfalls durch Verjährung Forderungen in Höhe von 56 Millionen Euro entgehen.

Verjährung im Blick

Konkret geht es um Cum-Ex-Deals, die eine zweifache Erstattung von Kapitalertragsteuer durch zielgenaue Käufe und Verkäufe um den Dividendenstichtag ermöglichten. Auf diese Weise sollen verschiedene Banken und Börsenhändler Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende im Wert von Hunderten Milliarden Euro trickreich im Kreis gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte wegen eines Verdachts im Januar 2016 auch die Zentrale der Hamburger Privatbank M.M. Warburg durchsuchen lassen.

Der heutigen Reaktion der Bank vorausgegangen war eine selten vorkommende Weisung des Bundesfinanzministeriums an die zuständige Hamburger Finanzbehörde, den Steuerbescheid zuzustellen. Denn obwohl die Stadt den Fall schon länger untersucht, blieb die Bank bislang von Forderungen verschont.

Zwar habe das in diesem Fall zuständige Finanzamt für Großunternehmen das Institut bereits nach dem 2016 auf Betreiben der Bafin erstellten Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte darüber informiert, dass die Steuerbescheide für die Jahre 2009 bis 2011 zu korrigieren seien. Der entsprechende Bescheid sei aber erst nach einem Treffen des Bundesfinanzministeriums mit der Vertreterin des Hamburger Finanzamtes für Großunternehmen in Berlin Ende 2017 verschickt worden.

Rundumschlag per Stellungnahme

In ihrer Stellungnahme zum Bericht holt die Bank nun zum Rundumschlag aus: Die Weisung des Bundesfinanzministeriums sei ungeachtet der Frage ergangen, ob sie der Rechtslage entspreche, während die mehr als zweijährigen Untersuchungen von Wirtschaftsprüfern und Anwälten in keinem Fall eine Beteiligung der Bank an einer mehrfachen Erstattung von Kapitalertragssteuern ergeben hätten.

Selbst die von der Bafin bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte in Auftrag gegebene Sonderprüfung habe außer Hörensagen und Vermutungen keinen einzigen Beweis unrechtmäßigen Verhaltens seitens M.M. Warburg & Co. erbracht. Bei den in der Presse genannten Wertpapiergeschäften sei man ausschließlich als Käufer von Aktien aufgetreten und habe die Kapitalertragsteuer als Teil des Aktienkaufpreises an die inländische Depotbank des Verkäufers der Aktien gezahlt. Ein etwaiger Einbehalt und die Abführung der Kapitalertragssteuer sei entsprechend dem Jahressteuergesetz 2007 Pflicht der inländischen Depotbank als Verwaltungsgehilfe des Staates gewesen. Da die von der Bafin herangezogenen Wirtschaftsprüfer Mandatsverhältnisse mit der inländischen Depotbank unterhielten, sei ihre Unabhängigkeit in höchstem Maße fraglich, so das Institut.

Durch Kapitalerhöhung gerüstet

Die Höhe der in den Medien genannten Forderungen entbehrten jeglicher Grundlage und beruhten auf spekulativen Annahmen der Behörden. Tatsächlich gehe es um Steueranrechnungen von rund 43 Millionen Euro, die bereits bei Geschäftsabschluss als Kaufpreisbestandteil an die inländische Depotbank gezahlt worden seien. Geltend gemacht habe man nur Steueranrechnungen in Höhe der in der Zahlung an die inländische Depotbank bereits enthaltenen Kapitalertragssteuerbeträge, eine mehrfache Geltendmachung sei nicht erfolgt.

M.M.Warburg will nun gegen den Steuerbescheid juristisch vorgehen. Aber auch für den Fall einer Niederlage vor Gericht sieht man sich gerüstet: Sollte die Steuerforderung inklusive Zinsen in Höhe von insgesamt rund 56 Millionen Euro entgegen der Annahme der Bank einer rechtlichen Überprüfung Stand halten, hätten die Gesellschafter mit einer Kapitalerhöhung in Höhe von 53 Millionen Euro ausreichend vorgesorgt. Diese hatte der Gesellschafterkreis mittels Bareinlage bereits im Geschäftsjahr 2016 geleistet.

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