Aus Mangel an Ressourcen Reform des Stiftungsrechts verzögert sich

Birgit Radow ist stellvertretende Generalsekretärin des Bundesverbands Deutscher Stiftungen.

Birgit Radow ist stellvertretende Generalsekretärin des Bundesverbands Deutscher Stiftungen. Foto: Bundesverband Deutscher Stiftungen

Die im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung geplante Reform des deutschen Stiftungsrechts wird voraussichtlich nicht im Herbst 2019 kommen, sondern verzögert sich. Birgit Radow, stellvertretende Generalsekretärin des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, sagte am Rande des Stiftungstags, der vom 5. bis 7. Juni in Mannheim stattfand: „Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe gibt es seit zwei Jahren, doch es passiert nichts in Sachen Stiftungsrechtsreform. Darüber sind wir als Bundesverband sehr verärgert.

Als Grund für die Verzögerungen bei der Reform nannte Radow einen „Ressourcenmangel“ für die Nichtbearbeitung eines Gesetzentwurfs im Bundesjustizministerium. „Die Stiftungsrechtsreform ist eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Wir werden uns weiter für eine Umsetzung der Reform einsetzen“, so Radow weiter. 

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen fordert seit Langem von der Politik die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Stiftungsregisters. Im Rahmen der im Koalitionsvertrag verabredeten Stiftungsrechtsreform gibt es nach Auffassung des Verbands die einmalige Chance, eine digitalbasierte Registerlösung mit Publizität einzuführen. Der Verband verspricht sich davon einen Rückgang der „bürokratischen Last, die viele Stiftungen auf Grund der aktuellen Rechtslage tragen“.

Ein Stiftungsregister hätte laut dem Stiftungsverband drei Vorteile: Stiftungen können sich im Rechtsverkehr legitimieren. Die Öffentlichkeit hätte eine zentrale, bundeseinheitliche Anlaufstelle zur Recherche über Stiftungen. Bestehende Überlegungen, zusätzliche Bezeichnungen wie die Abkürzung ‚SbR‘ für Stiftungen bürgerlichen Rechts einzuführen und damit den Verwaltungsaufwand noch zu erhöhen, wären vom Tisch.

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Bestandteil der Stiftungsrechtsreform ist laut dem Bundesverband Deutscher Stiftungen unter anderem die Einführung der Business Judgement Rule. Diese Regelung ermöglicht, dass Stiftungsvorstände nicht zur Haftung herangezogen werden dürfen, wenn sie bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung angewandt haben. So würden Stiftungen mehr Sicherheit in ihrer Arbeit, vor allem in der Vermögensanlage, haben. 

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