Hamburg bleibt Stiftungs-Hotspot Hälfte der deutschen Stiftungen verfehlt Kapitalerhalt

In der Bundesrepublik gibt es nun 22.743 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts.

In der Bundesrepublik gibt es nun 22.743 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Foto: Screenshot

Die deutsche Stiftungslandschaft befindet sich mehr denn je in einem Spannungsfeld aus Erfolgsmeldungen und Krisensymptomen. Zunächst die guten Nachrichten: Laut dem Bundesverband Deutscher Stiftungen ist die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts im vergangenen Jahr um 554 Stiftungen gewachsen. Das ist ein kleines Plus gegenüber 2017. Damals wurden 549 Stiftungen ins Leben gerufen.

Erstmals seit fünf Jahren hat die Zahl der Neugründungen die vom Vorjahr übertroffen. Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik nun 22.743 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Hinzu kommt noch eine Vielzahl von Stiftungen mit anderen Rechtsformen.

Erstmals seit fünf Jahren hat die Zahl der Neugründungen die vom Vorjahr übertroffen.  

25 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts wurden 2018 allein in Hamburg gegründet, darunter die Roger-Willemsen-Stiftung. Sie verwaltet das ehemalige Wohnhaus des verstorbenen Intellektuellen Roger Willemsen und vergibt Stipendien an Kulturschaffende. Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen haben mittlerweile 1.430 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts ihren Sitz in der Freien und Hansestadt. Hamburg bleibt somit die Stadt mit den meisten Stiftungen in Deutschland.

In der Elbmetropole kommen 78 Stiftungen auf 100.000 Einwohner. Im Vergleich der Bundesländer ist die Hansestadt damit einsame Spitze. Der Durchschnitt der Bundesländer liegt bei 28 Stiftungen pro 100.000 Einwohner. 

25 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts wurden 2018 in Hamburg gegründet, darunter die Roger-Willemsen-Stiftung. 

Dem leichten Plus bei den Stiftungsgründungen stehen jedoch existenzielle Probleme bei zahlreichen Stiftungen gegenüber. Denn weniger als der Hälfte dieser Einrichtungen (46 Prozent) gelingt es, mit ihren Vermögensanlagen eine Rendite zu erzielen, mit der zumindest die Substanz erhalten wird. Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zeigen, dass knapp 40 Prozent eine Rendite unterhalb der Inflation erwarten. 2017 sahen nur 20 Prozent den Inflationsausgleich in Gefahr. 

Immer mehr Stiftungen gehen davon aus, dass sie die Substanz ihres Vermögens nicht erhalten können.  

Damit eine Stiftung dauerhaft im Sinne des Stifters wirken und den anhaltenden Kaufkraftverlust im Zuge der Inflation ausgleichen kann, muss das Stiftungsvermögen optimal angelegt werden. „Die aktuelle Situation mit niedrigen Zinsen und volatilen Märkten ist für Stiftungen zwar schwierig. Doch wer sich für die Gründung einer auf Dauer angelegten Stiftung entscheidet, tut dies mit einer langfristigen Perspektive und in der Absicht sich nachhaltig für die Gesellschaft zu engagieren“, bekräftigt Joachim Rogall, Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert-Bosch-Stiftung und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. „Um gesellschaftlich wirksam zu sein, brauchen Stiftungen dringend mehr Flexibilität. Die Politik hat dazu bereits Änderungen angekündigt. Jetzt hoffen wir auf eine schnelle Umsetzung der Stiftungsrechtsreform durch den Gesetzgeber“, ergänzt Rogall. 

 

Bestandteil der Stiftungsrechtsreform ist laut dem Bundesverband Deutscher Stiftungen unter anderem die Einführung der Business Judgement Rule. Diese Regelung ermöglicht, dass Stiftungsvorstände nicht zur Haftung herangezogen werden dürfen, wenn sie bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung angewandt haben. So würden Stiftungen mehr Sicherheit in ihrer Arbeit, vor allem in der Vermögensanlage, haben, argumentiert der Verband. Laut einer Umfrage des Bundesverbandes zur Stiftungsrechtsreform halten mehr als 90 Prozent der befragten Stiftungen die Einführung der Business Judgement Rule für sehr wichtig oder wichtig. 

 

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