Zusatzversorgungskasse VBL PSV-Pflicht gilt nicht für alle Pensionskassen

Eine Rentnerin geht im Park spazieren. Arbeitgeber, die ihre Betriebsrenten über eine Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes organisieren, sind von der neuen Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein ausgeschlossen.

Eine Rentnerin geht im Park spazieren. Arbeitgeber, die ihre Betriebsrenten über eine Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes organisieren, sind von der neuen Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein ausgeschlossen. Foto: imago images / Jochen Eckel

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), eine der größten Kapitalsammelstellen Deutschlands, weist darauf hin, dass bestimmte Arbeitgeber von der neuen Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein ausgeschlossen sind. Dazu zählen unter anderem Arbeitgeber, die ihre Betriebsrenten über eine Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes organisieren.

In diesen Fällen halte der Gesetzgeber eine kostenpflichtige Absicherung der Betriebsrenten über den Pensions-Sicherungs-Verein ausdrücklich nicht für erforderlich, so die VBL mit Sitz in Karlsruhe. Zur Begründung heißt es, die Einrichtungen des öffentlichen Dienstes seien überwiegend nicht insolvenzfähig. Auch sähen die Sozialpartner bei tarifvertraglichen Versorgungszusagen ausreichende Schutzvorkehrungen zur Absicherung der Betriebsrenten vor.

Die im Betriebsrentengesetz aufgenommene Ausnahme von der Insolvenzsicherungspflicht gelte insbesondere für die bei der VBL beteiligten Arbeitgeber. Hier sei wegen spezifischer zusätzlicher Sicherungslinien eine Absicherung der Betriebsrenten über den Pensions-Sicherungs-Verein nicht erforderlich. Arbeitgeber, die ihre betriebliche Altersversorgung über die Pflichtversicherung oder die freiwillige Versicherung bei der VBL durchführen, müssten daher auch ab 2021 keine Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein leisten.

Der Gesetzgeber hat mit dem 7. SGB-IV-Änderungsgesetz eine Erweiterung der Insolvenzabsicherung im Betriebsrentengesetz beschlossen. Ab 2021 müssen Arbeitgeber für eine Insolvenzabsicherung beim Pensions-Sicherungs-Verein sorgen, wenn sie ihre Betriebsrenten über eine Pensionskasse organisieren. Ziel der Gesetzesänderung ist die bessere Absicherung der Betriebsrentenberechtigten vor einer Insolvenz der Pensionskasse.

Kapitalanlagen von 26,4 Milliarden Euro 

Die VBL ist eine vom Bund und den Ländern getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist die größte deutsche Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und verwaltet Kapitalanlagen in Höhe von 26,4 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2019). Ihr Zweck ist es, den Beschäftigten der beteiligten rund 5.300 Arbeitgeber eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Das ermöglicht sie im Rahmen einer privatrechtlichen Versicherung.

Der öffentliche Dienst ist mit 4,8 Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber und Ausbilder in Deutschland. Arbeitgeber sind Bund, Länder, Gemeinden sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. 

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