Wegen gewerbsmäßiger Untreue Duisburger Vermögensverwalter erhält ein Jahr Bewährungsstrafe

Im Amtsgericht Duisburg fand der Prozess gegen den 55-jähigen Vermögensverwalter statt

Im Amtsgericht Duisburg fand der Prozess gegen den 55-jähigen Vermögensverwalter statt Foto: Amtsgericht Duisburg

Wegen gewerbsmäßiger Untreue hat das Amtsgericht Duisburg einen Vermögensverwalter zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, wie die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ berichtet. Der 55-Jährige Angeklagte aus Duisburg-Rheinhausen nutzte die von einem älteren Mandanten ausgestellte Vollmacht für eigene Zwecke, gar über den Tod des Kunden hinaus.

Es handelte sich um mehrere Vergehen. Die schwerwiegenderen Fälle waren demnach ein Kredit in Höhe von 14.000 Euro, den er auf Kosten des Mandanten sich selbst genehmigte. Zudem ging es um einen Kredit für ein Bauunternehmen von mehr als 90.000 Euro, den er sich noch nach dem Tod seines Kunden auszahlen ließ.

Der Angabe des Angeklagten, sein Handeln sei weiterhin durch die Vollmacht gedeckt und legitimiert, folgte das Amtsgericht nicht. Der 55-Jährige verfüge über 16 Jahre Erfahrung als Vermögensverwalter, zuvor war er sogar noch länger als Polizist tätig. Daher gelangte das Gericht zu der Ansicht, dass es beim Angeklagten nicht um einen Laien handelt.

Darüber hinaus legte der Vermögensverwalter in einem anderen Fall das Geld seines Mandanten unter seinem Namen in ein Unternehmen an, das mit Transferrechten von Fußballspielern handelte. Zwischen Mai 2014 und September 2015 soll er auf diese Weise rund 834.000 Euro seines Mandanten verwendet haben.

Der Angeklagte bestätigte Zahlungen in Höhe von 350.000 Euro an das Unternehmen mit dem Namen Fußball-Kontor. Er beteuerte aber, dass die Investition mit seinem Kunden abgesprochen gewesen sei. Er könne heute nicht mehr nachvollziehen, warum er die Anlage dieser Vermögenssumme unter seinem Namen tätigte. Fußball-Kontor befinde sich mittlerweile in der Insolvenz, gegen die frühere Geschäftsführung des Unternehmens werde ermittelt.

Die einjährige Bewährungsstrafe ergab sich aus dem Umstand, dass der 55-Jährige Vermögensverwalter sich nicht selbst bereichert habe, mit Ausnahme des Kredits. In seiner vom Amtsgericht auferlegten dreijährigen Bewährungszeit gilt die Auflage, dass er für seinen Kredit 200 Euro monatlich an die Erben zahlen muss.

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