Wegen Steuerhinterziehung Anklage gegen Schöpfer der Cum-Ex-Geschäfte steht kurz bevor

Gegen Rechtsanwalt Hanno Berger steht eine Anklage wegen Steuerhinterziehung kurz vor dem Abschluss. Das haben Recherchen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (NJW) ergeben, die sich auf mit den Ermittlungen vertraute Personen stützen. Beim ehemaligen Finanzbeamten soll es sich um den Schöpfer und mutmaßlichen Drahtzieher der Cum-Ex-Geschäfte handeln.

Bei den sogenannten Cum-Ex-Transaktionen geht es um dubiose Börsengeschäfte rund um den Dividendenstichtag. Berger soll das Modell für verschiedene Banken und Finanzdienstleister erschaffen haben, bei dem sich Investoren die Kapitalertragsteuer mehrfach zurückzahlen ließen, welche zuvor nur einmal abgeführt worden war. Durch Leerverkäufe von Aktien über Umwege ins Ausland soll dem deutschen Fiskus ein Gesamtschaden von rund 30 Milliarden Euro entstanden sein.

Berger hat sich in die Schweiz abgesetzt, schon vor fünf Jahren durchsuchten die Ermittler erstmals seine Büro- und Privaträume. Berger soll seinen Mandanten Hinweise für die Hinterziehung eines dreistelligen Millionenbetrags geliefert haben, so der Vorwurf. Der Steueranwalt und Ex-Finanzbeamte wirft den deutschen Behörden vor, ihn zu Unrecht zu verfolgen.

Vorangetrieben werde das Strafverfahren von der hessischen Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main, die ihre Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen habe. Mit dem Prozess würde erstmals der mutmaßlich größte Steuerbetrugs Deutschlands vor einem Strafgericht verhandelt. Eingebunden in das Strafverfahren mit einer Vielzahl von Beschuldigten seien auch Steuerfahnder sowie die Staatsanwaltschaften Köln und München.

Behörden und Politik geboten den Cum-Ex-Deals erst nach Jahren Einhalt durch eine Gesetzesänderung. Dennoch hätten sie nicht versagt, wie ein Untersuchungsausschuss des Bundestags kürzlich mitteilte. Vom Bundesfinanzhof ist bisher nicht abschließend geklärt, ob das Ausnutzen der Gesetzeslücke überhaupt illegal war. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekannte dagegen mehrfach öffentlich, dass er die Beteiligten solcher Börsengeschäfte als kriminell einstuft.

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