Gutachten der LMU München Optionsscheine sind steuerlich keine Termingeschäfte

Das Bundesfinanzministerium sieht sich derzeit Kritik gegenüber

Das Bundesfinanzministerium sieht sich derzeit Kritik gegenüber: Denn per Änderung des Einkommensteuergesetzes im Jahr 2019 hat es Optionsgeschäfte den Termingeschäften zugeordnet Foto: Imago Images / photothek

Einhellig dringen der Deutsche Derivate Verband (DDV), die Börse Stuttgart und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) darauf, Optionsscheine steuerlich nicht den Termingeschäften zuzuordnen. Hierzu haben die Anlegerschützer, die Börse und der Branchenverband vor kurzem ein Gutachten von Professor Klaus-Dieter Drüen von der Ludwig-Maximilians-Universität München vorgelegt (zum Download des Gutachtens).

Ein Ergebnis: Aufgrund ihrer Erfüllungsweise – Zug-um-Zug – unterscheiden sich Optionsscheine von Termingeschäften, die zu einem späteren, festen Zeitpunkt erfüllt werden. Das Gutachten führt zudem pragmatische Gründe auf, warum die lange eingeübte Differenzierung zwischen Termin- und Kassageschäften, wie sie im Wertpapier- beziehungsweise Zivilrecht und im Bankrecht verwendet wird, auch auf das Steuerrecht angewendet werden sollte. Damit würden diese Papiere nicht unter die begrenzte Verlustverrechnung fallen, die seit Jahresbeginn auf Termingeschäfte anwendbar ist.

Die steuerliche Neudefinition der Termingeschäfte könnte dazu führen, dass hunderttausende von Anlegern wegen einer steuerlichen Neudefinition der Termingeschäfte zur Kasse gebeten werden könnten, sagt Henning Bergmann, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DDV. Denn es würde nicht nur mehr Aufwand bei der Steuererklärung bedeuten, sondern je nach Anlagestrategie auch erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringen, wenn man Optionsscheine steuerlich den Termingeschäften zuordnen würde.

Betroffen du?rften mehrere hunderttausend Anleger sein. Die WHU – Otto Beisheim School of Management hat im vergangenen Jahr eine wissenschaftliche Studie vorgelegt. Darin beziffert sie die Zahl der Anleger, die Hebelprodukte im Depot haben, fu?r Ende 2015 auf 400.000. Im Zeitraum zwischen 2000 und 2015 du?rfte die Zahl bei rund 750.000 gelegen haben. Dabei hat die Studie herausgefunden, dass mehr als zwei Drittel der Anleger hohe Verluste vermeiden und Hebelprodukte wie Optionsscheine entweder als Absicherungsinstrumente nutzen oder die Produkte eher als längerfristige Anlage einsetzen.

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