Privates Bankgewerbe Einigung über Altersversorgungsmodell und Tarifvertrag für Nachwuchskräfte erzielt

Ausblick auf die Frankfurter Altstadt mit dem Bankenviertel im Hintergrund.

Ausblick auf die Frankfurter Altstadt mit dem Bankenviertel im Hintergrund. Foto: Imago Images/imagebroker

Die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe haben sich auf zwei Tarifverträge geeinigt. Dies teilen der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) und der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV) in Presseaussendungen mit. Die nun getroffenen Regelungen – eine zusätzliche tarifliche Säule der Altersvorsorge und ein Nachwuchskräftetarifvertrag – treten zum 1. Dezember 2023 in Kraft.

Als eine der ersten Branchen setzen die privaten Banken in der betrieblichen Altersversorgung das Sozialpartnermodell um. Beim sogenannten Sozialpartnermodell garantiert der Arbeitgeber keine konkrete Rentenhöhe, sondern gibt eine Beitragszusage. Er garantiert also lediglich, jeden Monat einen bestimmten Betrag in die Pensionskasse einzuzahlen. Das Geld kann so zum Beispiel stärker in Aktien angelegt werden. Unabhängig davon sind alle bestehenden Versorgungszusagen im Bestand geschützt.

„Bereits hohes Versorgungsniveau in unserer Branche nochmals aufwerten“

„Wir schaffen die Möglichkeit, das bereits hohe Versorgungsniveau in unserer Branche mit höheren Renditechancen nochmals aufzuwerten und weitere Beschäftigte in betriebliche Altersversorgungs-Systeme einzubeziehen“, so Thomas Lange, Vorsitzender des AGV Banken. Zugleich sende die Branche ein positives Signal an die Politik: „Wir sind uns unserer Verantwortung als Sozialpartner bewusst, eine zukunftsfeste Altersversorgung für möglichst viele Beschäftigte aktiv mitzugestalten – mit maßgeschneiderten branchenspezifischen Lösungen.“

Die Entscheidung darüber, ob das neue Modell eingeführt wird, liegt bei den Unternehmen, die eine entsprechende Betriebsvereinbarung schließen müssen, in der bestimmte Einzelheiten (etwa zum anspruchsberechtigten Personenkreis, zum Beitragsanteil der Arbeitnehmer und zu möglichen Finanzierungsformen) geregelt werden. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers ist bereits abschließend im Tarifvertrag geregelt.

BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes wird mandatiert 

Als Versorgungseinrichtung haben sich die Tarifvertragsparteien auf den BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes verständigt, einen der Versorgungsträger im BVV-Verbund. Der dazu zählende BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes ist gemessen am verwalteten Vermögen Deutschlands größte Pensionskasse und seit 1909 das Branchenversorgungswerk für Banken und Finanzdienstleister.

 

Der neue Nachwuchskräfte-Tarifvertrag bündelt alle bislang im Manteltarifvertrag und im Gehaltstarifvertrag enthaltenen Regelungen für Nachwuchskräfte, übernimmt weitere wesentliche Regelungen und wird um neue Elemente ergänzt. So gilt der Tarifvertrag beispielsweise nicht nur für Auszubildende, sondern erstmals für alle Nachwuchskräfte inklusive dual Studierender.

Für alle Nachwuchskräfte gilt künftig eine einheitliche Vergütung (monatlich 1.150/1.220/1.300 Euro im 1./2./3. Ausbildungsjahr). Dual Studierende erhalten im letzten Studienjahr eine monatliche Vergütung von 1.390 Euro. Damit lägen die privaten Banken in der Spitzengruppe der deutschen Wirtschaft. Zudem sind im Nachwuchskräfte-Tarifvertrag Lernmittelzuschüsse, eine erweiterte Übernahmeregelung, das Recht auf Teilzeit-Ausbildung sowie die Freistellung dual Studierender für Abschlussarbeiten festgelegt. Alle Eckpunkte zum Nachwuchskräfte-Tarifvertrag und dem Tarifvertrag Altersversorgung finden Sie hier auf der Seite des AGV Banken.

Entgelttarifverhandlungen im Frühjahr 2024

Änderungen gibt es auch im Manteltarifvertrag, der an zwei Stellen modernisiert wurde. Zum einen gelten tarifliche Arbeitsfreistellungen aus familiären Anlässen künftig nicht mehr nur für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften, sondern auch für nicht-eheliche Lebensgemeinschaften. Zum anderen können die Beschäftigten im privaten Bankgewerbe künftig Entgeltbestandteile nicht mehr nur in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, sondern auch für das Leasing zum Zwecke nachhaltiger Mobilität (zum Beispiel für E-Bikes) umwandeln.

Der Tarifvertrag für das private Bankgewerbe regelt laut Verdi die Einkommens- und Arbeitsbedingungen von circa 150.000 Beschäftigten in den knapp über 80 deutschen Privatbanken in Deutschland. Die nächsten Entgelttarifverhandlungen für die Beschäftigten der privaten Banken finden im Frühjahr 2024 statt. Im Fokus der Tarifrunde werde dabei der Ausgleich der hohen Inflation stehen.

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