Depotbanken für Vermögensverwalter Einheitsbrei oder Evolution?

Seite 2 / 3

2. Handlungsfeld: Prozesse

Im Handlungsfeld Prozesse ist quasi der Dauerbrenner seit Jahren die Kontoeröffnung, die unter anderem aufgrund der weitreichenden Anforderungen an die Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten sowie die Due Diligence der Kundengeschichte für vermögende Kunden in vielen Banken zu einem Monstrum mit 20 und mehr Formularen und bis zu 100 Seiten geworden ist und teilweise Wochen dauert. Wer es hier schafft, seinen Prozess auf die Bedürfnisse seiner Ziel-Kundensegmente zu (re-)designen und effizient und schnell zu sein, verschafft sich erhebliche Wettbewerbsvorteile.

Eine Null-Fehler-Toleranz bei der Auftragsannahme und -verarbeitung sowie eine schnelle und gleichzeitig sichere Kommunikation auf allen vom EAM bevorzugten Kanälen ist leider auch heute noch immer keine Selbstverständlichkeit. Daher sollten Depotbanken aus unserer Sicht die entsprechenden Kernprozesse einem kontinuierlichen Optimierungsprozess unterziehen und die Ergebnisse laufend überwachen.

Als konkretes Beispiel im Handlungsfeld Prozesse sei noch die individualisierte Versandsteuerung von Berichten genannt, die die Logistik des EAMs erheblich entlasten kann. So könnte beispielsweise der Endkunde direkt von der Depotbank einen papierhaften Vermögensausweis erhalten, während der FIM das gleiche Dokument zeitgleich elektronisch in ein sicheres Postfach oder ein eigenes Archivsystem erhält.

3. Handlungsfeld: Brand & Marketing

Insbesondere neue und kleinere EAMs könnten in einem erheblichen Masse vom Einsatz eines gemeinsam mit der Depotbank durchgeführten Marketing-Mixes wie beispielsweise gemeinsamen Veranstaltungen oder der Platzierung in Kommunikationsmedien der Bank profitieren. Auch die Erlaubnis, das Logo der Depotbank in den eigenen (Werbe-)Broschüren des EAM verwenden zu dürfen, ist nicht selbstverständlich.

Eine Depotbank könnte dem EAM auch die Nutzung der eigenen, professionellen Marketing- und Kommunikationsabteilung im Wege eines Outsourcings anbieten. Hier muss aber gegebenenfalls ein angemessener Preis in Rechnung gestellt werden, um kein unerlaubtes Inducement im Sinne der Mifid-2-Regeln entstehen zu lassen.

4. Handlungsfeld: Vergütungsmodelle

Bei den Preismodellen der Depotbanken ist es wichtig, sich auf die jeweiligen Anforderungen und Vergütungsmodelle der EAMs einzulassen – dies bedingt aber, dass die technische Plattform diese Modelle auch unterstützt. Hier ist unbedingt eine umfassende Anamnese notwendig: Sind die Preismodelle noch vorwiegend retro-basiert oder bereits vollständig retro-frei? Ist die Klientel der EAMs sehr preissensitiv und wieviel zählt der gute Name des Custodians? Welche Pflichten hat die Depotbank bezüglich der Offenlegung von Gebühren und Provisionen gegenüber dem Endkunden und wie wirkt sich das gegebenenfalls auf die Marge des EAM aus?

Aktuell dürfte man bei vielen Depotbanken ein Fazit ziehen, nach welchem viele denkbare Vergütungsmodelle von den Banken nicht – oder nur manuell – abgebildet werden können. Hier werden marktführende Depotbanken zukünftig in entsprechende Flexibilisierungsmassnahmen investieren (müssen).