Philanthropie Was es bei der Ermittlung des Zuwenderwillens zu beachten gilt

Felix Link (links) und Andreas Pilz von Rödl & Partner

Felix Link (links) und Andreas Pilz von Rödl & Partner: Die beiden Autoren erklären den Prozess zur Ermittlung des Zuwenderwillens. Foto: Rödl & Partner

Viele Unternehmer in Deutschland engagieren sich über ihr Unternehmen hinaus und fördern gesellschaftliche Projekte, oftmals in ihrer Region. So wachsen mit den Unternehmen auch die Regionen rund um die Unternehmen. Dieses Engagement startet typischerweise mit kleineren finanziellen Zuwendungen an bestehende Organisationen und entwickelt sich dann über die Zeit weiter zur Förderung individueller Projekte, die dem Unternehmer oder der Unternehmerin besonders am Herzen liegen. Hierfür werden häufig gemeinnützige Organisationen gegründet.

Hierbei ist der Stifter- oder Zuwenderwille von zentraler Bedeutung, der so etwas wie das Vermächtnis des Zuwendenden ist. Er sollte im Rahmen der Detailplanung zur Errichtung einer gemeinnützigen Organisation und damit vor Beginn der Umsetzung des erarbeiteten Konzeptes so konkret wie möglich feststehen und gut durchdacht sein.

Aus dem Zuwenderwillen ergeben sich die Rahmenbedingungen für das gesellschaftliche Engagement des Zuwendenden. Er hat insbesondere Auswirkungen auf die Rechtsform und die Grundsätze für die Vergabe von Förderungen durch die Organisation sowie die finanzielle Ausgestaltung des Engagements und den steuerlichen Weg in die Struktur. Kurz gesagt: Der Stifter- oder Zuwenderwille gibt der Organisation die Richtung vor, denn ihre Organe sind daran gebunden. Diese Richtschnur auszuformulieren, stellt bei der Errichtung gemeinnütziger Organisationen erfahrungsgemäß die größte Herausforderung dar.

Die Entwicklung des Stifter- oder Zuwenderwillens als iterativer Prozess

Die Entwicklung des Zuwenderwillens erfolgt typischerweise anhand eines iterativen Prozesses. Dabei existiert zunächst nur eine grobe Vorstellung davon, die kontinuierlich weiterentwickelt wird und – durch die während dieses Prozesses gewonnenen Erkenntnisse – immer klarere Züge annimmt. Zur Erarbeitung des Stifter- oder Zuwenderwillens empfiehlt sich, Workshops unter Anleitung erfahrener Berater durchzuführen.  Sie können gezielt Input zur korrekten Formulierung des Stifterwillens geben, was spätere Missverständnisse vermeidet. Am Ende des Prozesses steht ein präzise ausformulierter Stifter- oder Zuwenderwille.

In der Praxis hat es sich bewährt, solche Workshops off-site durchzuführen, das heißt an einem Ort außerhalb des Tagesgeschäfts. Das schafft eine produktive Atmosphäre, um Ziele des Engagements zu erarbeiten. Dieser alltagsunabhängige Ort gewährleistet zum einen ein höheres Maß an Verschwiegenheit. Zum anderen fällt es außerhalb des Büros oftmals leichter, aus dem Alltagsthemen zu entfliehen und sich vollkommen den Herzensangelegenheiten zu widmen.

 

 

Die Ermittlung des Zuwenderwillens hat mehrere Kompetenten, die sich abstrahiert als persönliche, rechtliche und steuerliche Komponenten zusammenfassen lassen. Diese Komponenten bilden eine Symbiose mit der finanziellen Strukturierung, entfalten untereinander Wechselwirkungen. Sie können mit bestimmten Werkzeugen in Einklang gebracht werden, die sicherstellen, dass die beabsichtigten Zwecke auch effektiv verfolgt werden können.

Die persönliche Komponente – Bestimmung des Tätigkeitsfeldes

In persönlicher Hinsicht sind zunächst die Werte und Überzeugungen sowie die Motivation des Zuwendenden für das gesellschaftliche Engagement herauszuarbeiten: ein enger Bezug zum Tierschutz, Berührungspunkte mit Hospizvereinen, positive Erfahrungen mit dem Zusammenhalt in bestimmten Organisationen oder das Bedürfnis, der Gesellschaft „etwas zurückgeben zu können“ – auch mehrfache Berührungspunkte sind möglich.

Erfahrungsgemäß wird philanthropisches Engagement häufig in den Bereichen Bildung, Kunst und Kultur, Sozialfürsorge und Gesundheitswesen verfolgt. Die persönlichen Faktoren sollten vom Zuwendenden konkret benannt und erläutert werden, dies kann später entscheidend sein. Erfahrene Berater können bei der Selbstreflexion helfen. Wenn die Organe der gemeinnützigen Organisation über die Förderung bestimmter Einzelprojekte entscheiden, haben sie sich am Stifter- oder Zuwenderwillen zu orientieren. Der Förderer kann diesen Organen dadurch Leitlinien für sein gesellschaftliches Engagement an die Hand geben.