Krypto-Assets-Regulierung Was die Mica-Verordnung Anlegern bringt

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Stablecoins werden zukünftig von der Europäischen Bankenaufsicht Eba beaufsichtigt, was die Auffassung vieler und auch unsere Meinung untermauert, dass Stablecoins mit Bankeinlagen vergleichbar sind.

Das UST-Stablecoins-Debakel sowie die Sorgen bezüglich der Tether-Reserven und die allgemeinen Bedenken über unregulierte Stablecoins haben deutlich gezeigt, dass mehr Regulierung notwendig ist.

Mica und traditionelle Finanzdienstleistungen

Die Mica bezieht sich nicht unmittelbar auf das traditionelle Finanzwesen. Die EUPR, die Ogaw, die Mifid und die europäischen Bankenvorschriften gelten vielmehr parallel zu den Bestimmungen der Mica. Das bedeutet jedoch nicht, dass Vermögensverwalter, Berater und Multi-Asset-Fondsmanager diese Entwicklungen ignorieren sollten.

Krypto-Assets haben in der gesamten Finanzdienstleistungsbranche in den letzten Jahren zunehmend an Befürwortern gewonnen. In erster Linie geschah dies durch das wachsende Privatkundeninteresse, das sich schrittweise auch im institutionellen Bereich zeigt.

 

Die Mica stellt für sich genommen aber auch im Zusammenhang mit anderen regulatorischen Entwicklungen einen wichtigen Meilenstein bei der Reifung von Krypto-Assets als Anlageklasse dar – etwa dem Transfer of Funds Regime, das Krypto-Zahlungen einer stärkeren Kontrolle unterwirft und erhöhte AML/KYC-Anforderungen stellt.

Die Krypto-Industrie tritt damit bildlich gesprochen aus dem Schatten ins Licht. Diese Schritte werden zur Weiterentwicklung der Krypto-Branche beitragen und Anlegern zunehmend Vertrauen vermitteln. Folglich werden auch Berater und Vermögensverwalter in zunehmenden Maßen von ihren Kunden gebeten werden, diese in der Entstehung befindliche Anlageklasse zu erläutern. Die Entgegnung, diese Anlageklasse sei völlig „unreguliert“, kann nicht länger als Argument aufgeführt werden.  


Über den Autor:
Townsend Lansing ist Leiter Produkte beim Asset Manager für digitale Vermögenswerte Coinshares.

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