Krypto-Assets-Regulierung Was die Mica-Verordnung Anlegern bringt

Metrostation in Brüssel, Herz der EU

Metrostation in Brüssel, Herz der EU: Die Europäische Union will den Umgang mit Krypto-Werten weiter regulieren. Foto: imago images / NurPhoto

Am 30. Juni gab der EU-Rat unter der Leitung der französischen Präsidentschaft bekannt, dass die Verhandlungen des Trilogs in einem endgültigen Entwurf für die Verordnung über Märkte für Kryptoanlagen (Mica) zusammengefasst worden sind. Mica wird höchstwahrscheinlich im Jahr 2025 in Kraft treten. Sie soll Europa einen Rahmen zur Regulierung von Krypto-Emittenten, Krypto-Dienstleistern und Stablecoins geben.

Die jüngsten Marktstörungen bei Stablecoins und die zahlreichen Insolvenzen im Ökosystem der dezentralen Kreditvergabe (Defi) zeigen, wie dringend der Regulierungsbedarf ist. Welches sind die Ziele des neuen Regelwerks, welche Bereiche sind betroffen – und wie wirkt es sich auf traditionelle Finanzdienstleistungen und die Finanzberatung aus?

Die Idee hinter Mica

Townsend Lansing © Coinshares

Die Mica entstand im September 2020 aus einem Vorschlag der Europäischen Kommission, um den anfänglichen Hype um die Auflage immer neuer Kryptowährungen (Initial Coin Offering, ICO), der zwischen 2018 und 2019 aufkam, anzugehen. Eine Reihe von Spekulanten hatte mit Investitionen in unregulierte Token beträchtliche Verluste erlitten. Mit der Entwicklung des Krypto-Asset-Ökosystems hat sich auch der damalige Entwurf weiterentwickelt; die Mica wurde zwischenzeitlich auf Emittenten, Dienstleister und Stablecoins ausgeweitet.

Emittenten: Mindestanforderungen an Transparenz und Offenlegung

Die Mica erfüllt ihren ursprünglichen Auftrag mit konkreten Vorgaben für ICOs. Darüber hinaus setzt sie Mindeststandards für Emittenten von Utility-Token. In Anlehnung an die Prospektverordnung regelt die Mica insbesondere das Angebot und die Vermarktung von Krypto-Assets in der EU. Den Emittenten von Krypto-Assets werden dabei verschiedene Pflichten auferlegt. Diese sind vergleichbar mit den Vorgaben für Emittenten traditioneller Wertpapiere.

Insbesondere dürfen Emittenten nur dann Krypto-Vermögenswerte in der EU anbieten oder die Zulassung zum Handel auf einer in der EU registrierten Handelsplattform beantragen, wenn sie

  1. eine juristische Person sind,
  2. ein Informationsblatt - vergleichbar mit einem Wertpapierprospekt - gemäß den geltenden Vorgaben erstellen und veröffentlichen,
  3. dieses Informationsblatt den zuständigen Behörden melden und
  4. ehrlich, fair und professionell agieren.

Dabei müssen sie klar und nicht irreführend kommunizieren, Interessenkonflikten vermeiden, diese offenlegen sowie alle Systeme und Wertpapierprotokolle im Einklang mit den EU-Standards betreiben.