Krypto-Assets-Regulierung Was die Mica-Verordnung Anlegern bringt

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Von den neuen Vorgaben erhofft sich die EU, Exzesse verhindern zu können – etwa solche, wie sie bei der ICO-Blase von 2018 zu beobachten waren. Emittenten neuer Krypto-Assets werden damit konkrete Mindestanforderungen an Transparenz und Offenlegung auferlegt.

Krypto-Asset-Dienstleister: vergleichbarer Rahmen wie traditionelle Finanzdienstleister

Dies ist der eigentliche Kern der neuen Verordnung: Sie sieht ein umfassendes Registrierungs- und Regulierungssystem für Krypto-Asset-Dienstleister vor. Diese werden verpflichtet, sich vergleichbar wie traditionelle Mifid-Gegenparteien zu verhalten. Als erste Schnittstelle zu Kleinanlegern und Händlern tragen sie eine besondere Verantwortung.

Künftig müssen Krypto-Asset-Dienstleister einen Sitz in der EU vorweisen und bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats registriert sein. Die Anforderungen an die Registrierung ähneln den etablierten Mifid-Vorgaben. Auch hier besteht die Verpflichtung, Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten zu machen. Ebenso zu deren Fachkenntnissen, den IT-Systemen des Unternehmens, den Kundenbeschwerdeverfahren, den Richtlinien zur Einhaltung der Vorschriften zur Marktmanipulation und – was für das derzeitige Ökosystem digitaler Vermögenswerte vielleicht am bedeutendsten ist – der geplanten Trennung von Kunden- und Unternehmensvermögen. Bei einem Großteil der Krypto-Asset-Dienstleister ist dies aktuell noch nicht der Fall.

Darüber hinaus müssen alle Dienstleister ihre Verwahrrichtlinien für Kundenvermögen sowie ihre Richtlinien für den Handel und die Ausführung in Bezug auf Kryptowährungen und Fiat-Währungen intern und für die Kunden offenlegen.

 

Die obige Aufzählung ist nicht abschließend. Sie berührt aber viele der wichtigsten Anforderungen. Zudem vermittelt sie einen Eindruck, in welche Richtung sich die Regulierungsbehörden bewegen: Krypto-Dienstleister, von denen die Mehrheit auf das Privatkundengeschäft ausgerichtet ist, sollen zukünftig in einem vergleichbaren Rahmen wie herkömmliche Finanzdienstleister reguliert werden.

Stablecoins: Stabilisierung durch mehr Regulierung

Der Bereich, der vielleicht am interessantesten ist und dem die Mica-Verordnung große Aufmerksamkeit schenkt, sind Stablecoins. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Künftig benötigen Stablecoins, die in der EU angeboten oder gehandelt werden, einen identifizierbaren Emittenten. Dieser ist verpflichtet, Rücklagen im Verhältnis 1:1 zur Deckung seiner ausstehenden Verpflichtungen zu halten und den Anlegern zu jeder Zeit ein Rückzahlungsrecht einzuräumen.