Offenlegungsverordnung der EU Über Nachhaltigkeit muss berichtet werden

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Umfassende Offenlegungspflichten auf Ebene der Gesellschaft und des Anlageprodukts

Banken oder Vermögensverwalter werden dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeit ihrer verwalteten Kapitalanlagen komplett offenzulegen. Ergänzend zu dieser Transparenz fordert die Europäische Union, dass sich die Unternehmen im Rahmen ihrer Strategie mit entsprechenden Risiken auseinandersetzen und diese Strategie veröffentlichen. Die wichtigsten Punkte auf Ebene der Gesellschaft veranschaulicht folgende Grafik.

Ziel: Bessere Vergleichbarkeit von Anlageprodukten

Ein Ziel der Offenlegungsverordnung ist es, Investoren eine Vergleichbarkeit von Anlageprodukten anhand konkreter ESG-Kennzahlen zu ermöglichen, zum Beispiel anhand des Anteils der Kapitalanlagen an Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in festen fossilen Brennstoffen. Hierfür müssen die bereits auf Ebene der Gesellschaft aggregiert geforderten Informationen auf die angebotenen Produkte wie einem Investmentfonds heruntergebrochen und ausgewiesen werden.