Offenlegungsverordnung der EU Über Nachhaltigkeit muss berichtet werden

Einer der Lenker im Sustainable Investment Office von Metzler Asset Management: Daniel Sailer.

Einer der Lenker im Sustainable Investment Office von Metzler Asset Management: Daniel Sailer. Foto: Metzler

Ist der 10. März 2021 auch in Ihrem Kalender rot angestrichen? Zu diesem Termin macht die Europäische Kommission Ernst mit konkreten und verbindlichen Anforderungen zur Integration und Transparenz von Nachhaltigkeitskriterien für Finanzprodukte – und setzt dazu Regelungen der Offenlegungsverordnung in Kraft. Diese betreffen nicht nur alle Fondsgesellschaften in Europa, sondern auch Versicherungen, Kreditinstitute mit Portfolioverwaltung und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.

Im Regelwerk sind umfassende ESG-Berichtspflichten auf Ebene der Gesellschaft und des Anlageprodukts vorgesehen, zum Beispiel für Publikums- und Spezialfonds. Als Teil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum reiht sich die Offenlegungsverordnung in weitere Transparenzinitiativen im Finanzsektor ein, wie die folgende Grafik zeigt.  

Knappe Umsetzungsfrist erfordert, schnell die organisatorischen und strategischen Weichen zu stellen

Die Frist, in der die Anforderungen umzusetzen sind, ist sehr knapp bemessen. Deshalb wird in der Branche schon diskutiert, ob sie noch verlängert werden könnte. Wie dem auch sei: Unternehmen sollten in diesem Kontext und aufgrund weiterer auf sie zukommender Vorgaben, zum Beispiel aus der Taxonomie-Verordnung, schnellstmöglich die organisatorischen und strategischen Weichen stellen, damit der Nachhaltigkeitszug nicht ohne sie abfährt.

Die institutionelle Kapitalanlage ist Ihre Leidenschaft?

Unsere auch. Abonnieren Sie unseren Newsletter „pbm institutionell“. Wir versorgen Sie jeden Mittwoch mit aktuellen Nachrichten, Personalien und Analysen.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere das Messen der und die Berichterstattung über die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen („Principal Adverse Impact“) eine große Ausgabe – umso mehr, als es im veröffentlichten Muster an allgemein anerkannten Definitionen einiger ESG-Indikatoren und deren Verfügbarkeit mangelt. Marktteilnehmer sollten daher neben einer umfassenden ESG-Expertise auch ausreichende Ressourcen in den Bereichen Recht, IT und Weiterbildung der Mitarbeiter vorhalten und folgende Punkte beachten.