Meinung zum SPD-Gesetzesentwurf Wahlkampf mit Managergehältern? Weg damit!

Mit dem näher rückenden Wahlkampf in Deutschland steigt auch wieder die Empörung in den Parteien über die vielfach als obszön empfundene Höhe von Managervergütungen. Ungeachtet einem zeitlich eher peinlichen Zusammenfall mit Vorstandsquerelen bei VW hat die SPD in einem Gesetzentwurf unter anderem vorgeschlagen, in Aktiengesellschaften die steuerlich abzugsfähigen Vorstandsgehälter auf insgesamt maximal 500.000 Euro pro Kopf und Jahr zu begrenzen.

Warum darin offensichtlich alle übrigen Gutverdiener ausgespart wurden, ist allerdings nicht nachvollziehbar. Bei der Deutschen Bank AG beispielsweise gab es schon vor Jahren mehr besser bezahlte Mitarbeiter außerhalb als innerhalb des Vorstands selbst. Und auch der Aufsichtsratsvorsitzende erhielt zuletzt eine Vergütung von deutlich über 500.000 Euro.

Gut gemeint und schlecht gemacht

Die Deckelung auf eine halbe Million Euro ist klar und einfach zu verstehen – zumindest auf den ersten Blick. Vor allem jedoch entspricht sie dem mehr oder weniger diffusen Gerechtigkeitsgefühl der durchweg sehr viel niedriger entlohnten arbeitenden Bevölkerung, von diversen Ausnahmen einmal abgesehen. Aber damit ist auch bereits alles gesagt, was für diesen Vorschlag spricht. Sehr viel mehr spricht nämlich dagegen, denn gut gemeint heißt nur zu oft schlecht gemacht.

Es ist prinzipiell nicht die Aufgabe der Steuerpolitik in der Marktwirtschaft, moralische und zudem strittige Sachverhalte selektiv zu sanktionieren. Damit öffnet man die Büchse der Pandora und macht eine willkürliche Unterscheidung zwischen politisch korrekten und inkorrekten Betriebsausgaben möglich. So ließe sich diese Steuerkeule auch leicht zum Beispiel zur Lenkung des ökologisch „richtigen“ Ausgabegebarens von Unternehmen einsetzen. Einer beliebigen Ausweitung auf gute und böse Kostenpositionen stünde dann nur noch wenig im Wege.

Die Doppelbesteuerung von Einkommensbestandteilen oberhalb der Grenze ist steuersystematisch verfehlt. Da künftig Gehälter nur noch bis 500.000 Euro von Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden könnten, wären darüber hinaus gehende Beträge faktisch aus dem versteuerten Gewinn zu zahlen. Anschließend muss der Empfänger aber seinerseits noch einmal den marginalen Spitzensatz an Einkommenssteuer abführen.