Meinung zum SPD-Gesetzesentwurf Wahlkampf mit Managergehältern? Weg damit!

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Die vorgesehene Regelung schadet der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Unternehmen wird es erschwert, Leistungsträger im Kampf um hochqualifizierte Nachwuchskräfte mit einem attraktiven Gehalt anzulocken und zu binden. Das betrifft nicht nur, aber besonders den Bankensektor, der hierzulande die meisten Großverdiener beschäftigt. Gerade angesichts der Diskussion um die Verlagerung von Unternehmenseinheiten aus Großbritannien infolge des Brexit ist dieser drohende Malus aktuell besonders kontraproduktiv.

Der Vorschlag diskriminiert die Rechtsform der Aktiengesellschaft und damit auch die in Deutschland ohnehin nicht sonderlich populäre Aktie. Gesellschaftspolitisch notwendig wäre jedenfalls das Gegenteil. Warum die übrigen Rechtsformen wie GmbHs, Personengesellschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts – zum Beispiel im Banken- und Versicherungssektor – sowie große wirtschaftlich aktive Vereine und Stiftungen von dieser Deckelung ausgenommen sein sollten, lässt sich nur erahnen. Denn auch dort gibt es angestellte Mitarbeiter, deren Gesamtvergütung mehr als 500.000 Euro pro Jahr ausmacht.

Die SPD-Forderung ist unausgegoren und provoziert Streit mit dem Finanzamt beziehungsweise fördert Missbrauch. So müssen in eine komplette „Bemessungsgrundlage“ alle Gehaltsbestandteile eingehen, egal ob fix oder variabel, bar oder aktienbasiert, mit sofortiger oder verzögerter Auszahlung, um nur die wichtigsten Stellschrauben zu nennen. Wie das juristisch wasserdicht geschehen soll, wenn beispielsweise DAX-Gesellschaften zur jährlichen Beschreibung ihres hochkomplexen Vorstandsvergütungssystems schon mal 30 Seiten und mehr benötigen, bleibt schleierhaft.

Hinzu kommt, dass natürlich auch Abfindungen sowie betriebliche Pensionszusagen und sonstige geldwerte Nebenleistungen einzubeziehen sind, schon um Ausweichreaktionen vorzubeugen. Ob der lapidare Verweis auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung hier alle Probleme lösen kann, bleibt fraglich.

Der Vorschlag erinnert eher an Populismus. In der vielleicht berechtigten Diskussion um überhöhte Vergütungen in Deutschland wird öffentlichkeitswirksam nur die Personengruppe der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften herausgegriffen. Sie allein soll mittels Steuerrecht bestraft werden.