Kodex aktualisiert FPSB Deutschland verschärft Ethikregeln

Prof. Dr. Rolf Tilmes ist Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB).

Prof. Dr. Rolf Tilmes ist Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). Foto: FPSB

Das Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) hat auf einer Mitgliederversammlung in Frankfurt seine Standesregeln verschärft: So müssen Zertifikatsträger dem Verband künftig eigene finanzielle Schwierigkeiten und auch rechtliche Prozesse anzeigen.

Unter Paragraph 6.3 heißt es nun: „Der Antragsteller hat darzustellen, dass er in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und weder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt noch eröffnet ist noch Zwangsvollstreckungsverfahren zur Durchsetzung finanzieller Verpflichtungen gegen den Antragsteller gerichtlich bewilligt worden sind.“

 „Als Zertifizierungsorganisation achten wir besonderes darauf, dass die Zertifikatsträger nicht nur über langjährige Erfahrung und eine exzellente Ausbildung, sondern auch über einen einwandfreien Leumund verfügen“, sagt der FPSB-Vorstandsvorsitzende Rolf Tilmes. „Die Ethikregeln betonen die moralische und ethische Verantwortung, die ein Zertifikatsträger gegenüber der Öffentlichkeit, seinen Kunden, seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber übernimmt.“

Die Überarbeitung der Standesregeln sei notwendig geworden, um sie an aktuellen Erfordernissen auszurichten. „Ein Ethikkodex macht nur dann Sinn, wenn er über gesetzliche Pflichten hinausgeht“, so Tilmes weiter. „Vor allem durch Mifid II und die Pflicht zur Geeignetheitsprüfung waren unsere Regeln teilweise aber hinter das Gesetz zurückgefallen. Auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderte eine Präzisierung einiger Passagen.“

Neu beschlossen wurden außerdem die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenpläne, die somit eine Erweiterung der bisherigen Konzentration auf eine vollumfängliche Finanzplanung darstellen. „Vor 20 Jahren war ‚Finanzplanung‘ ein Prozess, an dessen Ende zwangsläufig der ‚Finanzplan‘ stand. Auch wenn einige unserer Zertifikatsträger heute noch erfolgreich auf diese Weise arbeiten, bedeutet für den Großteil Finanzplaner zu sein, der ganzheitlichen Beratungssystematik zu folgen“, sagte Tilmes.

Neben den Ethikregeln formulieren die Grundsätze ganzheitlicher Beratung wichtige Kernanforderungen an eine standesgerechte Beratungsleistung. Somit werden zwei Hauptaktivitäten unterschieden, die vollumfängliche ganzheitliche Beratung in Form von vernetzter Finanzberatung, für die die Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) gelten, und die Themenberatung, für die die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenberatung (GoT) gelten.

Außerdem beschlossen die Mitglieder eine Modernisierung des Berufsbildes. Bislang kannten die FPSB-Standesregeln nur Finanzplaner und Estate Planner.

„Es war nun notwendig, auch ein zum European Financial Advisor (EFA) passendes Berufsbild hinzuzufügen“, sagte Tilmes. So hat der FPSB Deutschland in seinen Standesregeln nun drei Rollen („Berufsbilder“) definiert, die ein Berater einnehmen kann, der bei der Planung, Strukturierung, Optimierung, Sicherung und Übertragung von Vermögen und Finanzen privater Kunden beruflich tätig ist. Diese Berufstätigkeit kann mit unterschiedlichem Umfang und Schwerpunkten ausgeübt werden.

Zu einem dieser Berufsbilder gehört der Finanzberater, der unter anderem nach der Datenerfassung die gesamte private Finanz- und Vermögenssituation des Kunden sowie seines persönlichen Umfeldes analysiert, Lebensziele definiert, den Bedarf an Finanzlösungen erarbeitet, Versorgungslücken aufzeigt und den Kunden bei der Umsetzung von Handlungsempfehlungen unterstützt.

Das zweite Berufsbild ist das des Finanzplaners, der darüber hinaus umfassend die für eine Finanzplanung oder ganzheitliche Finanzberatung erforderlichen Kundendaten erhebt und analysiert sowie kurz-, mittel- und langfristige Finanzplanungen auf Basis der Zielvorgaben und der individuellen Finanz- und Vermögensstruktur erstellt. Außerdem erstellt der Finanzplaner bei Bedarf im Rahmen der Optimierungsvorschläge unterschiedliche Szenarien, die dem Kunden bei der Abwägung mehrerer Alternativen als Entscheidungshilfe dienen und er sorgt für laufende Aktualisierung der Finanzplanung.

Als drittes Berufsbild hat der FPSB den Estate Planner definiert, der ähnlich wie der Finanzplaner arbeitet, jedoch mit der speziellen Ausrichtung auf die Vermögensnachfolge. Entsprechend erarbeitet er einen Status quo der bestehenden Nachfolgeregelungen des Kunden, definiert im Dialog mit seinem Kunden dessen Zielvorgaben für eine geplante Vermögensnachfolge, erarbeitet schließlich ein Vermögensnachfolgekonzept mit Handlungsalternativen und begleitet den Kunden bei der Umsetzung des Vermögensnachfolgekonzeptes.

 

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