Familiengesellschaft, Teil 5 Familiengesellschaft als Holding für Unternehmensbeteiligungen

Jörg Plesse (l.) ist Unternehmensberater, Financial und Estate Planner. Mario Kuppe ist Steuerberater bei der Kanzlei Müller Mahlmann.

Jörg Plesse (l.) ist Unternehmensberater, Financial und Estate Planner. Mario Kuppe ist Steuerberater bei der Kanzlei Müller Mahlmann.

In den ersten vier Teilen der Serie ging es um die Vor- und Nachteile, mögliche Rechtsformen, die Ausgestaltung und steuerlichen Aspekte einer Familiengesellschaft. Ebenso haben wir Vor- und Nachteile der Familiengesellschaft als Instrument für Immobilieninvestitionen erläutert. Im finalen Teil geht es darum, wie sich die Familiengesellschaft als Holding für Unternehmensbeteiligungen eignet.

Zunächst stellt sich jedoch die Frage, ob man Unternehmensbeteiligungen direkt oder über eine Holding in Form einer Familiengesellschaft halten sollte. Da die Familiengesellschaft genau auf die Bedürfnisse der Familie zugeschnitten werden kann, bietet sie viele Vorteile. Hinzu kommen in einigen Ausgangslagen einkommen-, erbschaft- oder schenkungsteuerliche Vorteile, sodass die Familiengesellschaft oder -holding eine in der Praxis häufig anzutreffende Struktur ist.

Im Familienvermögen spielt die Beteiligung an Unternehmen eine zunehmende Rolle. Die Motivation und die Ausgestaltungen der Unternehmensbeteiligungen sind breit gefächert. Da der Beteiligungs-weg und das Investitionsmotiv entscheidend für die Ausgestaltung der Familien-gesellschaft sind, bilden wir im Folgenden drei Hauptkategorien, die in der Praxis am häufigsten zu finden sind.

Das eigene Familienunternehmen

Das eigene Unternehmen oder die Unternehmensgruppe ist häufig seit Generationen im Besitz der Familie und soll es auch in Zukunft bleiben. Ein Verkauf ist nur selten geplant. Die Sicherung des Unternehmens in gerader Verwandtschaftslinie, der Schutz vor Zersplitterung bei einer Vielzahl von Erben sind ebenso wie klare Regelungen zur Ausschüttungspolitik oder Verteilung von Stimmrechten gewünscht.

Da die Unternehmungen häufig, nicht zuletzt durch die jüngste Konjunkturphase, erhebliche Werte gebildet haben, ist die erbschaft- und schenkungsteuerliche Optimierung für den Notfall oder die geplante Übergabe an die nächste Generation ebenfalls von höchster Priorität. Personengesellschaften, wie die Kommanditgesellschaft (KG), oder Mischformen, wie die GmbH & Co. KG oder die KGaA, geben der Familie die höchste Flexibilität, mit den Regeln des Personengesellschaftsrechts die Familienthemen umzusetzen.