Familiengesellschaft, Teil 1 Die Familiengesellschaft als ideales Instrument zur Nachfolgeregelung

Jörg Plesse (l.) und Mario Kuppe.

Jörg Plesse (l.) und Mario Kuppe.

Bloß kein Streit. 77 Prozent der künftigen Erben ist das besonders wichtig, wie aus einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank hervorgeht. Oft bleibt das allerdings ein Wunschtraum. Vor allem bei großen Vermögen gibt es oft Streitigkeiten. Bei jeder vierten Erbschaft mit einem Wert von 100.000 Euro und mehr streiten sich die Hinterbliebenen, hat ebenfalls das Institut für Demoskopie Allensbach herausgefunden. Je komplizierter die Familienverhältnisse, desto schwieriger ist es, alle Erben unter einen Hut zu bekommen.

Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Hans im Glück hat fast alles richtig gemacht. Er hat eine Scheidung erfolgreich hinter sich gebracht. Aus erster Ehe hat er zwei erwachsene Töchter Anfang Zwanzig und aus seiner jetzigen Ehe drei minderjährige Töchter. Hans ist heute 60 Jahre alt und sehr vermögend. Ihm gehören unter anderem vier Mehrfamilienhäuser in Hamburg mit einem geschätzten Wert von 20 Millionen Euro sowie eine Villa in Blankenese im Wert von 5 Millionen Euro. Darüber hinaus besitzt er noch Wertpapiere, Geld und sonstiges Vermögen im Wert von 4 Millionen Euro. Erstaunlicherweise bereitet ihm gerade sein großes Vermögen schlaflose Nächte.

Hans hat geradezu typische Sorgen: Er möchte sein Vermögen, insbesondere die Immobilien, zusammenhalten und sicherstellen, dass nur die gewünschten Personen davon profitieren! So möchte er, dass seine fünf Töchter gleich behandelt werden und zukünftig die Hauptnutznießer seines Vermögens werden. Seine jetzige Frau soll hinreichend versorgt werden und seine Exfrau soll unter keinen Umständen Zugriff auf sein heutiges Vermögen erhalten. Aus steuerlichen Gründen möchte Hans seinen Töchtern bereits heute nennenswertes Vermögen übertragen, ohne dass diese es verbrauchen können.

Gleichzeitig möchte er jedoch die Kontrolle behalten und „sein“ Vermögen auch zukünftig nach Belieben gestalten und umschichten. Außerdem möchte er seine Töchter auch zum „richtigen“ Zeitpunkt an das Vermögen heranführen. Besonders große Angst hat Hans vor den noch nicht existierenden zukünftigen Schwiegersöhnen. Diese sollen kein Familienvermögen erhalten. Das Vermögen soll dauerhaft, möglichst über Generationen, in der Blutlinie bleiben.

Bei einem so umfangreichen Vermögen und diesen Zielen bietet sich nur ein Instrument an: Die Familiengesellschaft! Unter einer Familiengesellschaft versteht man einen „Gesellschaftsmantel“, in dem ein Großteil des Familienvermögens gepoolt, also zusammengefasst wird. Deshalb bezeichnet man eine solche Gesellschaft auch als Familienpool. Bei der Familiengesellschaft nutzt man ganz bewusst alle Möglichkeiten des Gesellschaftsrechts zur Gestaltung, Strukturierung und Übertragung des Familienvermögens.

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Die Familiengesellschaft ist ein ideales Instrument, um bei großen Vermögen frühzeitig und regelmäßig im Rahmen der persönlichen Freibeträge oder auch darüber hinaus alle zehn Jahre Vermögen an die nächste Generation zu übertragen. Die Höhe der jeweiligen Zuwendung kann genau gesteuert werden, da nicht Immobilien oder Bruchteile davon, sondern Gesellschaftsanteile übertragen werden. So können Schenkungen auf den Euro genau geplant werden. Änderungen ergeben sich nur bei den jeweiligen Beteiligungsquoten an der Gesellschaft.

Die größten Vorteile einer Familiengesellschaft gegenüber anderen Gestaltungsalternativen, wie zum Beispiel der Schenkung einzelner Immobilien mit Nießbrauchsvorbehalt, sind jedoch, dass das Familienvermögen zusammengehalten wird und der heutige Vermögensinhaber trotz des Vermögensübertrags an die nächste Generation  die Vermögenssteuerung, falls gewünscht, in den Händen halten kann und nicht in wirtschaftliche Abhängigkeit zum Beschenkten gerät.