Neuseelands Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern ab 1. September 2019 das Gehalt in Kryptowährungen auszahlen – als erstes Land weltweit. Das geht aus einem nun veröffentlichten Gesetz hervor, von dem die „FAZ“ zuerst berichtet hatte. Die Krypto-Löhne sind allerdings an eine Bedingung geknüpft: Die Digitalwährung muss über einen festen Wechselkurs an eine reguläre Währung gebunden sein.
So soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer den Lohn problemlos in eine harte Währung umtauschen können. Von der Regelung ausgenommen sind selbstständige Unternehmer, sie müssen Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten weiterhin in Neuseeland-Dollar auszahlen.
Der Blick auf die Quelle des Gesetzes liefert einen Hinweis auf die Gründe für Wellingtons progressive Haltung in Sachen Bitcoin & Co.: Bei der offiziellen Erlaubnis handelt es sich um einen Steuerverwaltungsakt (Tax Administration Act), der den Fiskus wohl in die Lage versetzen soll, Krypto-Gehälter genauso zu besteuern wie jene, die in regulären Währungen ausgezahlt werden.
Neben dem sozialen Netzwerk Facebook, das mit „Libra“ eine eigene Digitalwährung plant, hatte China kürzlich als erste große Volkswirtschaft eine eigene Krypto-Währung angekündigt.