Wäre der European Long Term Investment Fund – kurz Eltif – eine Rakete, der Mond wäre auch nach bald neun Jahren Entwicklungszeit in weiter Ferne. Deshalb drückt die Europäische Union jetzt auf die Tube. Den Treibstoff für die Mission soll Eltif 2.0 bieten – die Novelle, die zum 10. Januar diesen Jahres in Kraft getreten ist, bringt eine Reihe an Veränderungen mit sich.
Dass es diesen Schub braucht, ist den ehrgeizigen Zielen der EU geschuldet. Zwar sollen die Fondsvehikel nicht Mond oder Mars erreichen – dafür aber die Transformation der europäischen Infrastruktur stemmen. Dementsprechend braucht es Investitionen in Solar- und Windparks, Verkehr, Digitalisierung sowie in mittelständische Unternehmen, die ebenfalls einen Beitrag leisten, etwa um den Klimawandel zu bremsen. Benötigt wird dafür neben Kapital von Staat und institutionellen Investoren auch Geld von Privatinvestoren.
Denen war das ursprüngliche Eltif-Konstrukt jedoch viel zu komplex. Eine Pleite mit Ansage: Der Deutsche Fondsverband BVI hatte bereits zum Start des Projekts 2015 darauf hingewiesen, dass die Regulierung zu streng, das Vorhaben „overengineered“ also zu aufwendig, teuer und nicht an die Bedürfnisse der Kunden und des Vertriebs angepasst sei. Alles in allem: ein „Rohrkrepierer“. Und die Zahlen geben dem Verband recht. 2022 gab es lediglich 77 Eltifs in Europa mit einem Volumen von 11 Milliarden Euro. Das macht 0,07 Prozent der innerhalb der EU verwalteten Vermögenswerte aus. Endlich darf in Anteile an Unternehmen (Private Equity), Kredite (Private Debt), Infrastruktur und Immobilien investiert werden – leisten kann es sich aber fast keiner.
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Wäre der European Long Term Investment Fund – kurz Eltif – eine Rakete, der Mond wäre auch nach bald neun Jahren Entwicklungszeit in weiter Ferne. Deshalb drückt die Europäische Union jetzt auf die Tube. Den Treibstoff für die Mission soll Eltif 2.0 bieten – die Novelle, die zum 10. Januar diesen Jahres in Kraft getreten ist, bringt eine Reihe an Veränderungen mit sich.
Dass es diesen Schub braucht, ist den ehrgeizigen Zielen der EU geschuldet. Zwar sollen die Fondsvehikel nicht Mond oder Mars erreichen – dafür aber die Transformation der europäischen Infrastruktur stemmen. Dementsprechend braucht es Investitionen in Solar- und Windparks, Verkehr, Digitalisierung sowie in mittelständische Unternehmen, die ebenfalls einen Beitrag leisten, etwa um den Klimawandel zu bremsen. Benötigt wird dafür neben Kapital von Staat und institutionellen Investoren auch Geld von Privatinvestoren.
Denen war das ursprüngliche Eltif-Konstrukt jedoch viel zu komplex. Eine Pleite mit Ansage: Der Deutsche Fondsverband BVI hatte bereits zum Start des Projekts 2015 darauf hingewiesen, dass die Regulierung zu streng, das Vorhaben „overengineered“ also zu aufwendig, teuer und nicht an die Bedürfnisse der Kunden und des Vertriebs angepasst sei. Alles in allem: ein „Rohrkrepierer“. Und die Zahlen geben dem Verband recht. 2022 gab es lediglich 77 Eltifs in Europa mit einem Volumen von 11 Milliarden Euro. Das macht 0,07 Prozent der innerhalb der EU verwalteten Vermögenswerte aus. Endlich darf in Anteile an Unternehmen (Private Equity), Kredite (Private Debt), Infrastruktur und Immobilien investiert werden – leisten kann es sich aber fast keiner.
Die wichtigsten Änderungen im Blick
Damit Eltifs doch noch abheben, wurden die Anforderungen mit der Novelle heruntergeschraubt. Bisher mussten mindestens 10.000 Euro investiert und ein Gesamtportfolio von mindestens 100.000 Euro nachgewiesen werden. Dementsprechend aufwendig waren Aufklärungs-, Abfrage- und Dokumentationspflichten im Vertrieb. Die Überprüfung des Vermögens fällt künftig aber genauso weg wie die Mindestanlagesumme. Es gelten analoge Regeln wie für Publikumsfonds, also nach den Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Folglich schreibt die Verordnung weder eine Mindestanlagesumme noch eine Vermögensprüfung vor.
Auch wird das Anlagespektrum erweitert. So sind nun Dachfonds sowie Master-Feeder-Konstruktionen, bei denen eine Strategie in mehreren Ländern mit unterschiedlichen Rechtsvorschriften aufgelegt wird, zulässig. Ein weiterer Anreiz ist, dass im Vergleich zu Dachfonds keine zusätzlichen Gebühren an die Zielfonds abgetreten werden müssen.
Investierbar sind nun auch Fintechs, grüne Anleihen, Verbriefungsinstrumente und andere Fondsvehikel wie alternative Investmentfonds (AIF) und Ucits-Fonds, die den strengen Struktur-, Veranlagungs-, Informations- und Kontrollvorschriften der EU-Investmentrichtlinie unterliegen. Zudem müssen mindestens 55 Prozent in zulässige Vermögenswerte (Eligible Assets) investiert werden, statt wie zuvor 70 Prozent. Der Eltif 2.0 darf also eine höhere Liquiditätsquote haben.
Der maximale Investitionsumfang in einen einzelnen Vermögensgegenstand steigt zudem von 10 Prozent auf 20 Prozent. Auch sind nun globale Investitionen zulässig. Bislang waren höchstens 30 Prozent Fremdkapital erlaubt. Künftig sind es 50 Prozent. Über den höheren Leverage sind somit höhere Renditen möglich und das Fremdkapital darf zur Sicherung der Liquidität eingesetzt werden. Vor der Reform musste es zwingend in konkrete Assets investiert werden. Doch reichen diese Änderungen, damit der Eltif durchstartet?