Die Finca im Blick der Steuerfahnder Big Bang auf den Balearen

(v.l.n.r.): Dr. Fabian Meinecke, Michael Olfen (beide Sozietät Oberwetter und Olfen) sowie Ralph Kempcke vom Family Office Agusta

(v.l.n.r.): Dr. Fabian Meinecke, Michael Olfen (beide Sozietät Oberwetter und Olfen) sowie Ralph Kempcke vom Family Office Agusta

Fast unbemerkt hat das digitale Zeitalter den Steuerbürger erreicht. Die früher gefürchtete Steuer-CD, auf der sich durch einen Bankmitarbeiter gesammelte der Finanzverwaltung übergebene Steuerdaten befinden könnten, ist schon jetzt ein Dinosaurier. Denn das große Datensammeln mit dem Zweck des automatisierten Finanzdatenaustauschs unter den Behörden von mittlerweile über 100 Staaten auf Initiative der OECD hat schon begonnen.

Mehr noch: Bereits am 31. Dezember 2016 endet die Frist zur Überprüfung der Konten mit einem Wert von über einer Million US-Dollar („High Value“) bei den Staaten, die sich für einen möglichst frühen Austausch der Daten entschieden haben, die sogenannten Early Adopters.

Zu diesen Staaten gehören neben Deutschland auch die beliebten EU-Ferienländer Spanien, Frankreich, Italien, Dänemark, Portugal, Türkei. Aber auch viele Drittstaaten wie beispielsweise Südafrika, Barbados, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Curaçao haben sich vertraglich zum Datenaustausch verpflichtet.

Bei allen Konten mit einem geringeren Wert sowie bei Bestandskonten von Rechtsträgern, also etwa Kapitalgesellschaften wie die spanische S.L., die italienische S.r.l. und die englische Ltd., läuft die Frist ein Jahr später, am 31. Dezember 2017, aus. Ab dem 30. September 2017 wird zu diesem Stichtag für jedes Jahr ein Datenpaket geschnürt, das den jeweiligen Staaten über die steuerlichen Verhältnisse ihrer im Ausland ansässigen Bürger umfassend Auskunft gibt.

Bevor das Finanzamt zuschlägt

Der „Big Bang“, von dem im Zusammenhang mit dem 30. September 2017 gesprochen wird, wird nicht ausbleiben. Der Prozess der Datenauswertung wird zwar voraussichtlich Jahre dauern. Die Finanzverwaltung wird erfahrungsgemäß Schritt für Schritt die Daten steuerlich und auch strafrechtlich auswerten.

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Ob und bis wann eine straffreie Offenlegung der Vermögensverhältnisse nach dem Austausch der Daten noch möglich bleibt, ist vor dem Hintergrund der verschärften Rechtsprechung kaum vorhersehbar. Diese Möglichkeit sollte jedenfalls nicht ungenutzt bleiben, bevor das Veranlagungsfinanzamt in der Lage ist, den gläsernen Steuerbürger anhand der erhaltenen Daten vollständig zu durchleuchten.

Finanzinstitute sind nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz jetzt in der Pflicht in elektronischen Daten, Papierdokumenten und Belegen persönliche Verhältnisse wie Name, Anschrift, Ansässigkeit, aber auch Daten wie Geburtsort und -jahr, Kontennummern und -salden oder -werte, bei Verwahrkonten Gesamtbruttobeträge von Zinsen, Dividenden und anderer Einkünfte sowie Erlöse aus Veräußerungen von Finanzvermögen zu erheben und zu übermitteln. Dazu gehören auch Bilanzen von Kapitalgesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften werden die beherrschenden Personen überprüft.