US-Gesetz greift ab 2015 auch in Deutschland Die unbekannte Gefahr aus Amerika

Die Debatten über Steuertransparenz und Steuerflucht, wie sie noch vor einigen Jahren geführt wurden, haben mit der Realität von heute nicht mehr viel gemein. Internationale Staaten und Staatengemeinschaften kämpfen mittlerweile extrem gut gerüstet und vehement gegen Steuerflucht. Als große Vorreiter können in diesem Zusammenhang die Vereinigten Staaten von Amerika genannt werden.

Sie erließen bereits 2010 den Foreign Account Tax Compliance Act – in der Bankenwelt besser bekannt als Fatca. Danach sollten künftig Finanzdienstleister außerhalb der USA verpflichtet sein, kontenspezifische Daten ihrer Bankkunden mit US-Bezug zu melden. Die Daten gehen an die oberste US-Steuerbehörde, den Internal Revenue Service (IRS). Ziel dieser Maßnahme ist es, die weltweit greifenden Steueransprüche der USA durchzusetzen.

Die Banken haben zwischenzeitlich ihre Berichtssysteme entsprechend umgestellt, um die Vorgaben aus den USA zu erfüllen. Erstmals melden deutsche Finanzdienstleister bis zum 30. Juni 2015 Daten ihrer US-steuerpflichtigen Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das seinerseits sammelt die Informationen und leitet diese bis zum 30. September 2015 an den IRS weiter. Demnach werden also Ende September des kommenden Jahres Namen, Anschriften, Kontosalden, Erträge et cetera sämtlicher US-Steuerpflichtiger, die über Bankkonten in Deutschland und anderen Ländern verfügen, automatisch an den IRS übermittelt – das Paradebeispiel eines automatischen Informationsaustausches, dem sich eine Vielzahl anderer Länder anschließen wird.

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