Vermögensberatung von Steuerberatern „Das meiste liegt wie auf dem Silbertablett bereit“

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Wird sich das traditionelle Berufsbild in den kommenden Jahren verändern?

Römermann: Der Wandel findet bereits statt. Vor allem die neue Generation von Steuerberatern interessiert sich durchaus für weitere  Beratungsmöglichkeiten, die sich erschließen lassen. Aber das muss man auch wollen. Man braucht den Ehrgeiz, sich fortzubilden, um die Beratungsleistung überhaupt erbringen zu können.

Der gestandene Steuerberater, der vor 30 Jahren beschlossen hat, alles zu delegieren, macht das nicht mehr. Aber die nachwachsende Generation, die von der Uni kommt und dort auch etwas Betriebswirtschaft und Recht mitgenommen hat, bei der glaube ich, dass es sich langsam entwickelt.

Wie verhalten sich die Steuerberaterkammern zu dem Thema?

Römermann: Viele Kammern sind rückwärtsgewandt. Sie streuen unter ihren Mitgliedern die These, dass alles, was neu ist, unzulässig sein muss. Dabei gibt es keine berufsrechtliche Bestimmung, auf die sich ein Verbot von Vermögensberatung durch Steuerberater stützen könnte. Hinzu kommt eine extreme Kammerhörigkeit bei vielen Steuerberatern, die jeglicher Grundlage entbehrt.

Wenn eine Kammer ihren Berufsträgern das Gefühl vermittelt, mit der Vermögensberatung gewerblich zu handeln, haben alle Betroffenen Angst und wagen es nicht, dieses Urteil zu hinterfragen. Dabei haben die Kammern keinen Vorrang mehr bei der Auslegung des Rechts. Das mag vor 150 Jahren, als zunächst die Anwaltskammern entstanden sind, so gesehen worden sein. In Wirklichkeit ist das aber nur eine von vielen Meinungen, die das Steuerberaterrecht auslegen.

Was können Steuerberater konkret tun, wenn sie von sich aus aktiv werden wollen?

Römermann: Das fängt ganz banal damit an, dass Steuerberater sich die Zeit nehmen, mit dem Jahresabschluss zum Mandanten zu fahren und ihn dort zu erläutern, statt die Steuererklärung bloß mit einem Vermerk „Bitte hier unterschreiben“ mit der Post zu schicken.

Besser man trifft sich und bietet an, den Jahresabschluss durchzugehen und mit dem vom Vorjahr zu vergleichen: Da sind diese Personalkosten gestiegen oder gesunken, hier sollten wir nochmal besondere Aufwendungen betrachten oder durchgehen, wieso sich bestimmte Bilanzpositionen in der einen oder anderen Weise entwickelt haben.

Jemand, der das geübt macht und Dinge hinterfragt, der kommt erst ins Gespräch mit dem Unternehmer und schöpft daraus den Beratungsbedarf. Wenn man das richtig macht, wird man als Steuerberater schnell in eine betriebswirtschaftliche Beraterrolle hineinwachsen.

Zudem gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten. Beispielsweise können Steuerberater in Beiräte gehen, für Mandanten die Rolle des Testamentsvollstreckers im Todesfall übernehmen oder in Sanierungsfällen beraten. Gerade bei letzterem ziehen sich viele Steuerberater schnell mal aus einem Mandat zurück, weil ihnen die Situation zu schwierig wird.

Stattdessen könnte man als Retter auftreten: Sie haben Sanierungsbedarf, zu diesen Konditionen können wir folgende Auswege vorschlagen. Bei vielen Mandanten liegt das meiste wie auf dem Silbertablett bereit - man muss nur zugreifen.


Über den Interviewten:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, ist Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG in Hannover, Hamburg und Berlin und auf Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und das Recht der freien Berufe spezialisiert.

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