private banking magazin: Nicht wenige Mandanten bitten ihren Steuerberater auch in Anlage- und Vermögensfragen um Rat. Warum nutzen so wenige Steuerberater diese Nachfrage?
Volker Römermann: Erstens ist der Steuerberater ein Beruf, in dem in hohem Maße delegiert wird. Jeder Steuerberater hat Sachbearbeiter und Steuerfachangestellte, um beispielsweise Erklärungen auszufüllen oder Umsatzvoranmeldungen abzugeben. Das erfordert nun mal oft keine Beratungsleistung. Manche haben sich darauf vielleicht ausgeruht.
Zweitens: Geht es über die klassische Steuererklärung hinaus, braucht man andere Qualitäten. Dann sind Kreativität und unternehmerisches Denken gefragt. Zudem muss man akquisitionsstark sein. Und die Kundengewinnung liegt den freien Berufen typischerweise nicht. Drittens gilt: Je mehr ich berate, desto mehr kann ich falsch machen. Mit Vermögensberatung ist also auch immer ein Haftungsrisiko verbunden.
In der Summe führen diese drei Aspekte dazu, dass viele Steuerberater weite Teile des Beratungsmarktes überhaupt nicht wahrnehmen. Einige wenige sind zwar schon weit vorn, aber die Masse des Berufsstandes ist dort noch nicht angekommen.
Inwiefern spielt das Berufsrecht eine Rolle bei der Zurückhaltung?
Römermann: Viele Steuerberater haben Berührungsängste, weil sie berufsrechtliche – früher hätte man gesagt: standesrechtliche, aber der Begriff ist überholt - Probleme fürchten. Sie denken, Vermögensberatung sei automatisch gewerblich und damit unzulässig. Das halte ich für Unsinn.
Wenn man dem Mandanten erklärt, dass es aus steuerlicher Sicht ratsam wäre, das Vermögen zu diversifizieren, und dann der Klient nach einer konkreten Anlageempfehlung fragt, wäre es Quatsch, wieder einen Schritt zurückzutreten und zu sagen, da müssen sie sich selbst informieren. Denn die Beratung wird nicht dadurch gewerblich, dass sie konkret ist.
Solange der Steuerberater auf Honorarbasis berät, ob und wie Geld angelegt werden soll, ohne an bestimmten Produkten zu verdienen, halte ich das für absolut zulässig. Und für die Mandanten ist es doch erst recht eine positive Entwicklung, jemanden zu haben, der keine kommerziellen Interessen mit bestimmten Anlageprodukten verfolgt, wie sonst in der Finanzbranche üblich.
Wo liegt die Grenze?
Römermann: Der Rubikon ist überschritten, wenn Provisionen fließen. Das führt in der Regel zur Entziehung der Zulassung. Klassisches Beispiel hierfür sind Maklertätigkeiten. Man sieht es relativ oft, dass Steuerberater makelnd tätig sind. Etwa in der Personalberatung, wenn man Leute zusammenführt und am Zustandekommen von Verträgen verdient.
Oder wenn ein Mandant in finanziellen Schwierigkeiten steckt und man alles vorbereitet, dann mit ihm zur Bank geht und dafür sorgt, dass er den benötigten Kredit bekommt. Sobald man das als Steuerberater systematisch macht und dann ein erfolgsbezogenes Honorar vom Vertragspartner kassiert, ist das nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unzulässig und mit dem Berufsrecht unvereinbar.
In diesen Fällen haben viele Steuerberater wenig Problembewusstsein. Ich kenne den Fall eines Personaldienstleisters, dem überhaupt nicht einleuchten wollte, dass er deswegen die Zulassung verlieren sollte – was dann aber vor dem Bundesgerichtshof geschehen ist.
Volker Römermann: Erstens ist der Steuerberater ein Beruf, in dem in hohem Maße delegiert wird. Jeder Steuerberater hat Sachbearbeiter und Steuerfachangestellte, um beispielsweise Erklärungen auszufüllen oder Umsatzvoranmeldungen abzugeben. Das erfordert nun mal oft keine Beratungsleistung. Manche haben sich darauf vielleicht ausgeruht.
Zweitens: Geht es über die klassische Steuererklärung hinaus, braucht man andere Qualitäten. Dann sind Kreativität und unternehmerisches Denken gefragt. Zudem muss man akquisitionsstark sein. Und die Kundengewinnung liegt den freien Berufen typischerweise nicht. Drittens gilt: Je mehr ich berate, desto mehr kann ich falsch machen. Mit Vermögensberatung ist also auch immer ein Haftungsrisiko verbunden.
In der Summe führen diese drei Aspekte dazu, dass viele Steuerberater weite Teile des Beratungsmarktes überhaupt nicht wahrnehmen. Einige wenige sind zwar schon weit vorn, aber die Masse des Berufsstandes ist dort noch nicht angekommen.
Inwiefern spielt das Berufsrecht eine Rolle bei der Zurückhaltung?
Römermann: Viele Steuerberater haben Berührungsängste, weil sie berufsrechtliche – früher hätte man gesagt: standesrechtliche, aber der Begriff ist überholt - Probleme fürchten. Sie denken, Vermögensberatung sei automatisch gewerblich und damit unzulässig. Das halte ich für Unsinn.
Wenn man dem Mandanten erklärt, dass es aus steuerlicher Sicht ratsam wäre, das Vermögen zu diversifizieren, und dann der Klient nach einer konkreten Anlageempfehlung fragt, wäre es Quatsch, wieder einen Schritt zurückzutreten und zu sagen, da müssen sie sich selbst informieren. Denn die Beratung wird nicht dadurch gewerblich, dass sie konkret ist.
Solange der Steuerberater auf Honorarbasis berät, ob und wie Geld angelegt werden soll, ohne an bestimmten Produkten zu verdienen, halte ich das für absolut zulässig. Und für die Mandanten ist es doch erst recht eine positive Entwicklung, jemanden zu haben, der keine kommerziellen Interessen mit bestimmten Anlageprodukten verfolgt, wie sonst in der Finanzbranche üblich.
Wo liegt die Grenze?
Römermann: Der Rubikon ist überschritten, wenn Provisionen fließen. Das führt in der Regel zur Entziehung der Zulassung. Klassisches Beispiel hierfür sind Maklertätigkeiten. Man sieht es relativ oft, dass Steuerberater makelnd tätig sind. Etwa in der Personalberatung, wenn man Leute zusammenführt und am Zustandekommen von Verträgen verdient.
Oder wenn ein Mandant in finanziellen Schwierigkeiten steckt und man alles vorbereitet, dann mit ihm zur Bank geht und dafür sorgt, dass er den benötigten Kredit bekommt. Sobald man das als Steuerberater systematisch macht und dann ein erfolgsbezogenes Honorar vom Vertragspartner kassiert, ist das nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unzulässig und mit dem Berufsrecht unvereinbar.
In diesen Fällen haben viele Steuerberater wenig Problembewusstsein. Ich kenne den Fall eines Personaldienstleisters, dem überhaupt nicht einleuchten wollte, dass er deswegen die Zulassung verlieren sollte – was dann aber vor dem Bundesgerichtshof geschehen ist.