Studie „Erben und Vererben“ der Deutschen Bank Wie Berater Erben und Erblassern richtig begegnen

Thomas Danz ist Leiter Private Banking Deutschland bei der Deutschen Bank.

Thomas Danz ist Leiter Private Banking Deutschland bei der Deutschen Bank. Foto: Deutsche Bank

Viele Jahre lang haben Sie Ihren Kunden mit Rat und Tat begleitet. Sie haben mit ihm sein Eigenheim gebaut, seine Altersvorsorge geplant und vielleicht auch die aufregende Zeit durchgestanden, während der er sein Unternehmen gegründet und erfolgreich groß gemacht hat. Doch schon eher früher als später stand eigentlich eine Frage im Raum, vor der nicht nur Bankberater noch häufig zurückschrecken: Wie halten Sie es eigentlich mit Ihrem Nachlass?

Mit der neuen Studie „Erben und Vererben“, hat die Deutsche Bank in Zusammenarbeit mit dem Allensbach-Institut nun zum zweiten Mal diese und weitere Fragen rund um das Thema Nachlass und Testament untersucht. Sie liefert Erkenntnisse, die auch für die Berater von Banken und Finanzdienstleistern relevant sind.

Eine der Hauptbotschaften der Studie ist nicht ganz überraschend: Der Tod ist noch immer ein großes Tabuthema für viele – und damit auch das Thema Erbschaft. 60 Prozent der Befragten geben an, dass sie dieses Thema nur ungern ansprechen. Immerhin haben sich 53 Prozent gedanklich schon mit der Frage beschäftigt, etwas zu vererben. Allerdings wäre Offenheit an dieser Stelle besonders wichtig – alleine schon, damit die Erben sich nicht streiten müssen.

Doch genau das passiert immer häufiger: Im Vergleich zum Jahr 2012 haben Streitfälle rund um das Erbe zugenommen. Fast jeder fünfte Erbe berichtet von solchen Konflikten nach dem Tod des Erblassers. Dabei entspricht das weder dem Wunsch der Erblasser noch der potenziellen Erben. Nur etwa 39 Prozent der potenziellen Erblasser, also derer, die auch vorhaben etwas zu vererben, haben jedoch ein Testament verfasst und damit ihren letzten Willen dokumentiert. Die übrigen überlassen die Entscheidung dem Gesetzgeber. Abhängig vom Einzelfall kann dies zuweilen sogar ein ausländischer Gesetzgeber sein.

Auch aus diesem Grund ist es gut, die Frage nach dem Nachlass schon frühzeitig zu stellen. Auch und gerade von der Bank, zu der viele Kunden seit Jahrzehnten eine stabile Beziehung aufgebaut haben und der sie vertrauen. Doch noch immer halten viele Bankberater es für unangenehm, ihre Kunden mit der Frage nach ihrem ganz persönlichen Umgang mit ihrem Nachlass zu konfrontieren. Das ist im Grunde irrational, denn der Bankberater wird allgemein als jemand betrachtet, der nicht im Verdacht steht, am Erbe partizipieren zu wollen.