Am 1. Januar 2018 kommt es zu einem grundlegenden Systemwechsel bei der Besteuerung von Investmentfonds: Aus dem heutigen transparenten Besteuerungsregime für alle Fonds wird ein pauschales System für Publikumsfonds und ein optional transparentes für Spezialfonds.
Dieser Beitrag konzentriert sich auf die häufig im Vermögen von gemeinnützigen Stiftungen anzutreffenden Publikumsfonds. In verschiedenen Veröffentlichungen rund um das Gesetzgebungsverfahren wurde die Zukunft des klassischen (Publikums-)Investmentfonds im Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung in Frage gestellt. Dies soll nachfolgend aus Praxissicht untersucht und bewertet werden.
Nachteile für gemeinnützige Stiftungen?
Kernelement der Reform ist neben der pauschalen Bemessung des jährlichen Fondsertrags auf Anlegerebene die Einführung einer Steuerpflicht auf Fondsebene. Inländische Beteiligungseinnahmen (Dividenden) und inländische Immobilienerträge sind zukünftig mit 15 Prozent Körperschaftsteuer, teilweise inklusive Solidaritätszuschlag, auf Fondsebene belastet. Diese zusätzliche Steuerbelastung auf die inländischen Einnahmen trifft gegenwärtig noch steuerbefreite Anleger wie gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen.
Dies gilt zumindest, soweit die Anleger heute beispielsweise inländische Dividendeneinnahmen über die Beteiligung an einem inländischen Investmentfonds steuerfrei einnehmen können. Werden diese heute über ein ausländisches Fondsvehikel vereinnahmt, sind sie, wie auch ausländische Dividenden, bereits mit einer Quellensteuer vorbelastet, die für die Stiftung verloren ist.
Aus der Umstellung einer transparenten Bemessung der Fondserträge hin zu einer pauschalen Bemessungsgrundlage ist für einen steuerbefreiten Anleger kein Nachteil erkennbar. Dies gilt gerade bei den überwiegend genutzten ausschüttenden Publikumsfonds.
Maßnahmen für Stiftungen
Vor einer übereilten Umstellung der Kapitalanlage ist dem steuerbefreiten Anleger daher zunächst zu raten, die Auswirkungen im individuellen Portfolio gegenüber dem heutigen System zu analysieren und zu bewerten. Dafür müssen die Anteile inländischer Dividenden und inländischer Mieterträge in den vorhandenen Fondsanlagen zumindest näherungsweise identifiziert werden.